
Inhaltsverzeichnis
- Executive Summary: Warum die OECD-Steuerleitlinien jetzt in Kongo wichtig sind
- Hintergrund: OECD und die Entwicklung der Steuerpolitik in Kongo
- Wesentliche Elemente der OECD-Steuerleitlinien 2025
- Anpassung der kongolesischen Vorschriften an OECD-Standards
- Herausforderungen bei der Einhaltung für lokale und internationale Unternehmen
- Besteuerung von multinationalen Unternehmen: Neue Regeln und Risiken
- Wesentliche Statistiken: Auswirkungen auf die Steuer-einnahmen und das Investitionsklima in Kongo
- Fallstudien: Frühe Anwender und gewonnene Erkenntnisse
- Ausblick: Prognosen für 2026–2030 und darüber hinaus
- Offizielle Quellen: Wo die neuesten Leitlinien und Regierungsupdates zu finden sind
- Quellen & Referenzen
Executive Summary: Warum die OECD-Steuerleitlinien jetzt in Kongo wichtig sind
Die Anwendung und Relevanz der OECD-Steuerleitlinien in der Republik Kongo sind zunehmend bedeutsam geworden, da sich die globale Steuerlandschaft in Richtung größerer Transparenz, Fairness und Zusammenarbeit entwickelt. Im Jahr 2025 beschleunigt sich Kongos Integration in internationale Steuerstandards – insbesondere die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geforderten –, die von den Verpflichtungen des Landes zur Bekämpfung der Gewinnverlagerung und der Steuervermeidung sowie zur Anwerbung verantwortungsvoller ausländischer Investitionen getragen wird.
Historisch gesehen hatte das Steuersystem von Kongo mit Herausforderungen bei der Einnahmesammlung, der Verrechnungspreissetzung und der Besteuerung multinationaler Unternehmen zu kämpfen. Als Mitglied der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (CEMAC) wird Kongo seine nationalen Gesetze an regionale und globale Standards anpassen. Die Annahme der OECD-Leitlinien, insbesondere der Mindeststandards zu BEPS und den Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation, spiegelt Kongos Bemühungen wider, die Steuerverwaltung zu modernisieren und das internationale Vertrauen in sein Steuersystem zu fördern. Im Jahr 2023 trat Kongo formell dem inklusiven Rahmen der OECD zum Thema BEPS bei und verpflichtete sich zur Umsetzung der vier Mindeststandards: Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken, Verhinderung des Missbrauchs von Steuerabkommen, Verbesserung des länderbezogenen Berichts und Stärkung der Mechanismen zur Streitbeilegung (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung).
Die rechtlichen Rahmenbedingungen passen sich an: Kongo hat Verrechnungspreisregelungen erlassen, die auf OECD-Prinzipien basieren, und stärkt seine Gesetzesvollzugsbehörden, wie durch aktuelle Anpassungen des Allgemeinen Steuergesetzbuches und neue Anforderungen für multinationale Unternehmen zur Bereitstellung detaillierter Verrechnungspreisdokumentationen (Direction Générale des Impôts et des Domaines) zu sehen ist. Die Einhaltung wird durch Audits und den Austausch von Informationen mit anderen Steuerbehörden durch den Einsatz digitaler Werkzeuge und internationaler Kooperationskanäle durchgesetzt.
Statistisch sind diese Reformen entscheidend: Die Steuereinnahmen in Kongo lagen historisch gesehen unter 15 % des BIP, was unter dem afrikanische Durchschnitt liegt. Die Umsetzung der OECD-Leitlinien zielt darauf ab, die Einhaltung und die Steuererträge aus grenzüberschreitenden Aktivitäten zu verbessern, was ein wichtiger Schritt angesichts von Kongos Abhängigkeit von Rohstoffindustrien und ausländischen Direktinvestitionen ist (Internationaler Währungsfonds).
In der Zukunft sieht sich Kongo sowohl Chancen als auch Herausforderungen gegenüber. Der Ausblick für 2025 und darüber hinaus umfasst die kontinuierliche Stärkung der rechtlichen Rahmenbedingungen, den Kapazitätsausbau für die Steuerbehörden und eine tiefere Teilnahme an internationalen Steuerkooperationsinitiativen. Diese Bestrebungen sollen die Einnahmenerzielung verbessern, illegale Finanzströme reduzieren und ein vorhersehbareres Geschäftsklima schaffen – was die OECD-Steuerleitlinien zum Grundpfeiler von Kongos Strategie zur Modernisierung der Fiskalpolitik macht.
Hintergrund: OECD und die Entwicklung der Steuerpolitik in Kongo
Der Einfluss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf die Steuerpolitik Kongo hat in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen und kulminiert in bedeutenden Entwicklungen auf dem Weg in das Jahr 2025. Die BEPS-Initiative der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverlagerung und der Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen hat direkte Auswirkungen auf den legislativen und regulatorischen Rahmen von Kongo. Im Jahr 2016 trat Kongo dem inklusiven Rahmen zu BEPS bei, was die Verpflichtung signalisiert, die Mindeststandards der OECD zu implementieren und sich an globale Best Practices für Steuertransparenz und faire Besteuerung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeiten anzupassen (OECD).
In der Praxis konzentrierten sich die legislativen Reformen in Kongo auf Verrechnungspreise, länderbezogene Berichterstattung und den Austausch von Steuerinformationen. Das Finanzgesetz von 2023, das auf vorherigen Änderungen basiert, führte strengere Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation ein und spiegelt die OECD-Leitlinien wider. Steuerpflichtige sind nun verpflichtet, eine robuste Dokumentation zu führen, die beweist, dass Transaktionen innerhalb der Gruppe zu marktüblichen Preisen durchgeführt werden, was eine direkte Übernahme der OECD-Prinzipien darstellt (Ministère des Finances et du Budget – Direction Générale des Impôts et des Domaines). Dies hat die Anforderungen an die Einhaltung für multinationale Unternehmen, die in Kongo tätig sind, erhöht, und die Steuerbehörde hat als Reaktion darauf die Audits und die Durchsetzung verstärkt.
Kongo hat auch seine Teilnahme an der internationalen Steuerkooperation verbessert. Das Land unterzeichnete das Multilaterale Übereinkommen über gegenseitige Verwaltungsunterstützung in Steuerangelegenheiten, das den Austausch von Informationen mit anderen Jurisdiktionen ermöglicht und den Kampf gegen Steuervermeidung unterstützt (OECD). Diese Maßnahmen sind besonders relevant, da Kongo anstrebt, die staatlichen Einnahmen inmitten schwankender Rohstoffpreise zu diversifizieren.
Statistisch gesehen bleibt der Steueraufkommenanteil von Kongo am BIP unter dem Durchschnitt in Subsahara-Afrika und liegt in den letzten Jahren bei rund 10 % (OECD). Die Stärkung der nationalen Steuerkapazität in Übereinstimmung mit den OECD-Leitlinien wird als Weg zur Steigerung dieses Verhältnisses und zur Unterstützung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung angesehen.
Für die Zukunft wird erwartet, dass Kongo weiterhin seine Steuergesetze mit den OECD-Standards harmonisieren wird, insbesondere da die Digitalisierung und grenzüberschreitende Transaktionen zunehmen. Die laufende technische Unterstützung durch die OECD und regionale Partner wird voraussichtlich die Kapazitäten der Steuerbehörden weiter verbessern. Dennoch bleiben die effektive Umsetzung und Durchsetzung aufgrund von Ressourcenengpässen und dem Bedarf an breiterer Steuerpflichtigenaufklärung Herausforderungen. Während die globalen Steuerreformen – wie die Säule eins und zwei des inklusiven Rahmenwerks von OECD/G20 – voranschreiten, wird Kongos Angleichung und nationale Anpassung sowohl für die Einhaltung als auch für die Einnahmenerzielung entscheidend sein.
Wesentliche Elemente der OECD-Steuerleitlinien 2025
Die Umsetzung der OECD-Steuerleitlinien in Kongo hat an Bedeutung gewonnen, da das Land sein Steuersystem an die globalen Best Practices anpasst und die Einhaltung internationaler Standards, insbesondere der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verabschiedeten, verbessert. Im Rahmen der breiteren BEPS-Initiative hat Kongo mehrere legislative und administrative Änderungen vorgenommen, um Steuervermeidung zu bekämpfen, die Transparenz zu verbessern und verantwortungsvolle ausländische Investitionen anzuziehen.
Ein Grundpfeiler der OECD-Steuerleitlinien 2025 ist der Schwerpunkt auf den Regeln zur Verrechnungspreisen, die multinationalen Unternehmen (MNEs), die in Kongo tätig sind, vorschreiben, ihre internen Transaktionen zu dokumentieren und zu begründen. Das kongolesische Allgemeine Steuergesetzbuch umfasst nun OECD-konforme Definitionen und Methoden zur Bestimmung marktüblicher Preise, wobei der Fokus darauf liegt, sicherzustellen, dass steuerpflichtige Gewinne angemessen der kongolesischen Juristiktion zugeordnet werden. Diese Regeln werden von der Direction Générale des Impôts (DGI) durchgesetzt, die ihre Auditaktivitäten und Kapazitätsaufbau-Bemühungen seit 2023 erhöht hat, um aggressive Steuerplanungsstrategien zu erkennen und abzuschrecken.
Eine weitere wesentliche Entwicklung sind die verpflichtenden länderbezogenen Berichterstattungen (CbCR) für multinationale Gruppen mit konsolidierten Einnahmen über einem bestimmten Schwellenwert. Ab dem Steuerjahr 2024 müssen qualifizierte Gruppen gemäß den Empfehlungen der OECD jährlich detaillierte Finanz- und Steuerinformationen auf länderbezogener Basis an die DGI offenlegen. Dies verbessert die Transparenz und ermöglicht es den Steuerbehörden, Risiken besser einzuschätzen und Audits gezielter durchzuführen. Die DGI hat spezifische Einreichungsanweisungen und Fristen bereitgestellt, und bei Nichteinhaltung können beträchtliche Strafen gemäß kongolesischem Steuerrecht verhängt werden (Direction Générale des Impôts).
Statistisch berichtete die DGI einen signifikanten Anstieg der Steuereinnahmen von multinationalen Unternehmen zwischen 2022 und 2024, was unter anderem auf die verbesserte Einhaltung und den abschreckenden Effekt der neuen OECD-konformen Regeln zurückzuführen ist. Nach offiziellen Daten machten Anpassungen in der Verrechnungspreisgestaltung über 15 % der Körperschaftsteuerbescheide im Jahr 2024 aus, verglichen mit weniger als 5 % im Jahr 2021 (Direction Générale des Impôts).
In der Zukunft wird erwartet, dass Kongo seine Steuerverwaltung weiter stärkt, indem es zusätzliche OECD-Leitlinien zur digitalen Wirtschaft annimmt und am globalen Mindestbesteuerungsabkommen (Säule zwei) teilnimmt. Die Regierung hat ihre Absicht signalisiert, das nationale Recht bis 2025 zu aktualisieren, um mit den sich entwickelnden OECD-Standards Schritt zu halten und an internationalen Steuerinformationsaustausch teilzunehmen. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass ein fortdauernder Fokus auf Einhaltung und internationale Zusammenarbeit, Kongo als attraktiveres und transparenteres Ziel für ausländische Investitionen positioniert, während die Steuerbasis geschützt wird.
Anpassung der kongolesischen Vorschriften an OECD-Standards
Die Republik Kongo hat ihre Bemühungen verstärkt, nationale Steuerregelungen an die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Richtlinien anzupassen, insbesondere im Kontext von Gewinnverlagerung und Verrechnungspreisen. Ab 2025 ist Kongo zwar kein OECD-Mitglied, beteiligt sich jedoch am inklusiven Rahmen zu BEPS und hat sich verpflichtet, Mindeststandards umzusetzen und die Transparenz bei der grenzüberschreitenden Besteuerung zu erhöhen.
Ein bedeutender legislativer Meilenstein war die Verabschiedung des Finanzgesetzes Nr. 2022-50, das umfassende Verrechnungspreisregelungen in das kongolesische Steuerrecht einführte. Diese Bestimmungen verlangen von multinationalen Unternehmen, die in Kongo tätig sind, intercompany-Transaktionen zu dokumentieren und zu rechtfertigen, dass die Preise mit dem Prinzip des fremdüblichen Preises übereinstimmen, einem zentralen OECD-Standard. Das Gesetz ermächtigt die kongolesische Steuerverwaltung auch zur Anpassung der steuerpflichtigen Gewinne, wenn die Verrechnungspreisregelungen nicht eingehalten werden, was direkt den Empfehlungen der OECD entspricht (Direction Générale des Impôts et des Domaines).
Darüber hinaus hat Kongo begonnen, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem automatischen Austausch von Informationen (AEOI) und der länderbezogenen Berichterstattung (CbCR) umzusetzen, die bestimmte multinationale Gruppen dazu verpflichten, die globale Einkommensverteilung und Steuerzahlungen offenzulegen. Diese Maßnahmen sollen Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung bekämpfen, die zentrale Prioritäten der OECD sind (OECD).
- Einhaltung: Im Jahr 2025 haben die kongolesischen Steuerbehörden die Audits von multinationalen Unternehmen verstärkt, insbesondere im Fokus auf Verrechnungspreise und grenzüberschreitende Transaktionen. Unternehmen sind nun verpflichtet, eine robuste Verrechnungspreisdokumentation zu führen und innerhalb vorgegebener Fristen auf Anfragen zu reagieren.
- Statistiken: Laut der Direction Générale des Impôts et des Domaines hat sich die Anzahl der Prüfungen zu Verrechnungspreisen zwischen 2022 und 2024 verdoppelt. Frühe Durchsetzungsmaßnahmen führten zu Anpassungen in Höhe von über 10 Milliarden CFA-Francs bei zusätzlichen Steuerbescheiden.
- Veranstaltungen: In den Jahren 2023 und 2024 fanden mehrere öffentlich-private Workshops statt, um Steuerpflichtige über neue Compliance-Anforderungen und den OECD-Rahmen zu schulen, mit weiteren Schulungsprogrammen, die bis 2026 geplant sind.
Für die Zukunft strebt Kongo an, seine Anpassung an OECD-Standards weiter auszubauen, indem es die Mechanismen zur Streitbeilegung im Steuerbereich verfeinert und die Umsetzung der Mindeststeuervorschriften von Säule zwei der OECD erkundet. Die Regierung hat ihre Absicht signalisiert, die lokale Gesetzgebung an die sich entwickelnden internationalen Steuernormen anzupassen und so das Vertrauen der Investoren zu stärken und die inländische Steuerbasis zu schützen (Ministère de l’Economie, des Finances et du Budget).
Herausforderungen bei der Einhaltung für lokale und internationale Unternehmen
Die Umsetzung der OECD-Steuerleitlinien in der Republik Kongo stellt eine komplexe Landschaft für sowohl lokale als auch internationale Unternehmen dar, insbesondere da das Land sich an internationale Standards zur Steuertransparenz und zur Bekämpfung der Steuervermeidung anpasst. In den letzten Jahren hat Kongo Schritte unternommen, um sich an den BEPS-Rahmen der OECD zu halten, was seine Verpflichtungen als Mitglied des inklusiven Rahmens seit 2017 widerspiegelt. Die praktische Anwendung dieser Leitlinien bringt jedoch eine Reihe von Herausforderungen bei der Einhaltung mit sich.
- Legislative Entwicklungen: Der Steuerkodex von Kongo hat mehrere Änderungen erfahren, um die BEPS-Aktionen zu integrieren, insbesondere in Bereichen wie Verrechnungspreisen, länderbezogener Berichterstattung und Austausch von Steuerinformationen. Das Finanzgesetz von 2023 beispielsweise führte verbesserte Dokumentationsanforderungen und strengere Strafen für die Nichteinhaltung von Verrechnungspreisregelungen ein. Diese Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen der OECD, schaffen jedoch neue administrative Belastungen für Unternehmen, die in Kongo tätig sind (Direction Générale des Impôts et des Domaines).
- Durchsetzung der Verrechnungspreise: Lokale Tochtergesellschaften multinationale Unternehmen müssen nun detaillierte Verrechnungspreisdokumentationen vorlegen, die marktübliche Transaktionen belegen. Die Steuerbehörde hat die Auditaktivitäten erhöht und konzentriert sich auf grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der Gruppe sowie die Begründung von Dienstleistungsgebühren, Lizenzgebühren und Verwaltungsgebühren. Das Fehlen lokaler Vergleichsdaten und die sich entwickelnde Natur der kongolesischen Verrechnungspreisregelungen führen oft zu Unsicherheiten und Streitigkeiten.
- Informationsaustausch: Kongo hat sich verpflichtet, unter den OECD-Standards automatisch Steuerinformationen auszutauschen, was von lokalen und internationalen Finanzinstituten größere Transparenz verlangt. Unternehmen sehen sich dem Druck ausgesetzt, das wirtschaftliche Eigentum und grenzüberschreitende Zahlungen zu melden, wobei erhebliche Strafen bei ungenauen Angaben drohen (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung).
- Wichtige Statistiken: Nach Angaben des Finanzministeriums erhöhten sich die Steuerprüfungen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen und grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen 2022 und 2024 um über 30 %, was die Absicht der Behörden widerspiegelt, die Steuervermeidung einzudämmen und die Steuerbasis zu erweitern (Ministère des Finances, du Budget et du Portefeuille Public).
- Ausblick für 2025 und darüber hinaus: Während die OECD weiterhin ihre Richtlinien aktualisiert – wie beim Zwei-Säulen-Lösung für die globale Mindestbesteuerung – wird von Kongo erwartet, dass es seine Steuergesetzgebung weiter anpasst. Unternehmen sollten mit fortlaufenden regulatorischen Veränderungen, höherer Prüfung internationaler Arrangements und einem erhöhten Bedarf an robuster Dokumentation und Compliance-Programmen rechnen. Insbesondere lokale Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, sich an die anspruchsvollen Berichts- und Analyse Standards gemäß den OECD-Normen anzupassen.
Insgesamt, während Kongos Angleichung an die OECD-Steuerleitlinien sein Fiskalsystem und seine internationale Glaubwürdigkeit stärkt, bringt sie auch erhebliche Herausforderungen bei der Einhaltung mit sich. Sowohl lokale als auch internationale Unternehmen müssen in Kapazitätsaufbau, Steuerberatung und rechtliche Unterstützung investieren, um sich in der sich entwickelnden regulatorischen Umgebung zurechtzufinden.
Besteuerung von multinationalen Unternehmen: Neue Regeln und Risiken
Die Besteuerung multinationaler Unternehmen (MNEs) in der Republik Kongo unterliegt einem erheblichen Wandel, insbesondere in Übereinstimmung mit den Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Ab 2025 wird das Steuersystem von Kongo zunehmend durch internationale Standards beeinflusst, insbesondere durch die im OECD/G20-Projekt zur Bekämpfung der Gewinnverlagerung und der Steuervermeidung (BEPS) festgelegten Vorschriften. Die Regierung hat die Bedeutung anerkannt, sich an globale Best Practices zu halten, um Steuervermeidung zu bekämpfen und eine gerechte Besteuerung der inländischen MNEs sicherzustellen.
Kongo trat 2021 dem inklusiven Rahmen der OECD zu BEPS bei und verpflichtete sich somit zur Umsetzung der vier Mindeststandards: Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken, Verhinderung von Missbrauch von Steuerabkommen, Verbesserung der länderbezogenen Berichterstattung (CbCR) und Stärkung der Verfahren zur gegenseitigen Vereinbarung. In Reaktion darauf hat die Direction Générale des Impôts et des Domaines (DGID) Rundschreiben und Leitlinien herausgegeben, um die Compliance-Erwartungen für MNEs insbesondere hinsichtlich der Verrechnungspreise und Dokumentationsanforderungen zu klären.
Wesentliche legislative Änderungen traten Ende 2023 in Kraft und verankerten Verrechnungspreisregelungen, die die Prinzipien der OECD widerspiegeln. MNEs mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Milliarden CFA-Francs sind nun verpflichtet, detaillierte Verrechnungspreisdokumentationen, einschließlich einer Master-Datei und einer lokalen Datei, gemäß den Anforderungen der OECD BEPS-Aktion 13 zu führen. Die Nichteinhaltung kann zu Strafen und Anpassungen durch die Steuerbehörden führen. Um die Durchsetzung zu stärken, sind Steuerprüfungen häufiger und gezielter geworden, mit einem Fokus auf Sektoren wie Rohstoffe, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen, in denen MNEs häufig vertreten sind.
Laut der Direction Générale des Impôts et des Domaines hat die Einführung dieser Regeln bereits zu einem Anstieg der geforderten Steueranpassungen von MNEs geführt, wobei die berichteten Anpassungen der Verrechnungspreise im Jahr 2024 20 Milliarden CFA-Francs überstiegen haben. Die Behörden investieren auch in Kapazitätsaufbau, unterstützt durch die Afrika-Initiative der OECD, um aggressive Steuerplanungsstrategien besser zu erkennen und herauszufordern.
Im Hinblick auf 2025 und darüber hinaus wird erwartet, dass die Compliance-Risiken für MNEs zunehmen, während Kongo auf die vollständige Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung der OECD hinarbeitet, um die Steuerherausforderungen der Digitalisierung anzugehen. Die Regierung bereitet sich darauf vor, die nationalen Gesetze anzupassen, um die Anforderungen der Säule eins (Gewinnumverteilung für große MNEs) und der Säule zwei (globale Mindestbesteuerung) zu berücksichtigen, wobei die ersten Entwürfe bis Ende 2025 erwartet werden. Dieses sich entwickelnde Umfeld wird von den multinationalen Gruppen erfordern, ihre Steuergovernance- und Dokumentationsprozesse zu aktualisieren, um das Risiko von Neubewertungen, Doppelbesteuerung und Reputationsschäden zu mindern.
Zusammenfassend stehen multinationale Unternehmen, die in Kongo tätig sind, einem zunehmend komplexen und aufmerksamen Steuerumfeld gegenüber, das durch die rasche Annahme der OECD-Leitlinien geprägt ist. Frühzeitige und robuste Compliance wird entscheidend sein, um sich in den neuen Vorschriften zurechtzufinden und die Gefährdung durch Durchsetzungsmaßnahmen zu minimieren.
Wesentliche Statistiken: Auswirkungen auf die Steuereinnahmen und das Investitionsklima in Kongo
Die Umsetzung der OECD-Steuerleitlinien in Kongo hat zunehmend an Bedeutung gewonnen, um die Steuereinnahmen des Landes und das Investitionsumfeld zu gestalten, insbesondere da sich die internationalen Standards für Transparenz und zur Verhinderung von Gewinnverlagerungen weiterentwickeln. Seit dem Beitritt zum Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes im Jahr 2015 hat Kongo schrittweise seine nationalen Steuergesetze mit den Empfehlungen der OECD, insbesondere aus dem BEPS-Projekt, harmonisiert. Zu den wichtigsten Reformen gehören die Einführung der länderbezogenen Berichterstattungspflichten für in Kongo tätige multinationale Unternehmen (MNEs) und strengere Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation, die beide darauf abzielen, Gewinnverlagerungen und Steuervermeidung zu bekämpfen.
Laut der Direction Générale des Impôts et des Domaines (DGID) ist der Steueraufkommenanteil am BIP in den letzten fünf Jahren moderat gewachsen, von etwa 9,2 % im Jahr 2019 auf voraussichtlich 10,8 % im Jahr 2024. Diese Verbesserung wird teilweise auf verstärkte Maßnahmen zur Einhaltung und internationale Zusammenarbeit bei Steuerangelegenheiten zurückgeführt. Der Einfluss der OECD zeigt sich in Kongos Annahme des Gemeinsamen Berichtsstandards (CRS) für den automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen, was den Kampf gegen grenzüberschreitende Steuervermeidung gestärkt und die Erkennung von nicht versteuerten Vermögenswerten im Ausland verbessert hat.
Für das Investitionsklima sind die Auswirkungen nuanciert. Einerseits hat die Angleichung an die OECD-Leitlinien Kongos Ruf unter ausländischen Investoren, die regulatorische Sicherheit und Transparenz suchen, verbessert. Die OECD berichtet, dass solche Reformen im Allgemeinen zu einem vorhersehbareren Steuerumfeld beitragen, was ein Schlüsselfaktor für multinationale Unternehmen ist, die Investitionsziele bewerten. Andererseits äußern einige Investoren Bedenken hinsichtlich der steigenden Compliance-Kosten und administrativen Belastungen, insbesondere in Sektoren wie Rohstoffen und Telekommunikation, die am stärksten überprüft werden.
Für die Zukunft wird erwartet, dass Kongo sein Steuerrecht weiter verfeinert, um den OECD-Standards zu entsprechen, einschließlich einer weiteren Digitalisierung der Steuerverwaltung und verbesserter Mechanismen zur Streitbeilegung. Die mittelfristige Strategie der Regierung, wie sie im Ministère des Finances et du Budget umrissen ist, zielt darauf ab, die Steuereinnahmen bis 2027 auf mindestens 12 % des BIP zu steigern, teilweise durch die fortlaufende Angleichung an internationale Steuerpraktiken. Während Herausforderungen bestehen bleiben – wie der Kapazitätsaufbau innerhalb der Steuerbehörden und die Berücksichtigung informeller Sektoraktivitäten – scheinen die von der OECD geleiteten Reformen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung von Kongos fiskalischen und investitionspolitischen Aussichten in den kommenden Jahren zu spielen.
Fallstudien: Frühe Anwender und gewonnene Erkenntnisse
Der Weg der Republik Kongo bei der Anpassung an die OECD-Steuerleitlinien, insbesondere in Bezug auf Gewinnverlagerung (BEPS) und Verrechnungspreise, zeigt sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen auf, mit denen Schwellenländer konfrontiert sind. Ab 2025 hat Kongo schrittweise Anstrengungen unternommen, um internationale Steuerstandards zu übernehmen, befindet sich jedoch im Vergleich zu fortgeschritteneren Jurisdiktionen noch in einem frühen Stadium.
Im Jahr 2022 wurde Kongo Mitglied des inklusiven Rahmens von OECD/G20 zu BEPS, was die Absicht signalisiert, Mindeststandards für Steuertransparenz, schädliche Steuerpraktiken und länderbezogene Berichterstattung umzusetzen (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Dieser Schritt wurde durch regionale Druck innerhalb der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (CEMAC) und die Notwendigkeit, ausländische Investitionen durch ein vorhersehbares Steuerumfeld anzuziehen, motiviert.
Ein bedeutender legislativer Meilenstein trat 2023 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 34-2023 in Kraft, das neue Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation für multinationale Unternehmen, die in Kongo tätig sind, einführte. Das Gesetz verlangt eine detaillierte Berichterstattung über Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen, einschließlich Funktionsanalysen und Dokumentation der lokalen Datei, die eng an die OECD-Aktion 13 ausgerichtet ist (Direction Générale des Impôts et des Domaines, République du Congo). Die frühe Umsetzung hat sowohl Verbesserungen bei der Einhaltung als auch praktische Schwierigkeiten aufgezeigt. Beispielsweise haben mehrere Unternehmen aus dem Öl- und Bergbausektor begonnen, Verrechnungspreisdokumentationen einzureichen, aber viele lokale Tochtergesellschaften berichten von Schwierigkeiten bei der Sammlung angemessener Daten und bei der Interpretation der neuen Vorschriften.
Die Einhaltungsraten haben sich leicht verbessert: Bis Ende 2024 hatten ungefähr 60 % der großen Steuerzahler eine Form der Verrechnungspreisdokumentation eingereicht, gegenüber weniger als 30 % im Jahr 2022 (Direction Générale des Impôts et des Domaines, République du Congo). Allerdings hat die Steuerbehörde aufgrund von Kapazitätsengpässen, einschließlich des begrenzten Zugangs zu OECD-konformer Software und Schulungen für Prüfer, Schwierigkeiten. Dies hat zu verzögerten Bewertungen und inkonsistenter Durchsetzung geführt, wie in neueren Verwaltungsberichten festgehalten.
Die Lehren aus Kongos früherer Erfahrung umfassen die Bedeutung einer schrittweisen Implementierung, fortlaufender Aufklärung der Steuerpflichtigen und technischer Unterstützung für die Steuerbehörden. Die Regierung arbeitet nun mit der OECD und dem African Tax Administration Forum zusammen, um Schulungen zu verbessern und risikobasierte Prüfungsansätze zu entwickeln (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). In der Zukunft wird von Kongo erwartet, dass es seinen Verrechnungspreisen weiter verfeinert und den Umfang des automatischen Austauschs von Informationen erweitern wird, mit dem Ziel, bis 2027 eine Compliance-Rate von 80 % bei großen Steuerzahlern zu erreichen. Diese Entwicklung unterstreicht Kongo’s Engagement für internationale Standards und die einzigartigen Herausforderungen, vor denen frühe Anwender in ressourcenbeschränkten Kontexten stehen.
Ausblick: Prognosen für 2026–2030 und darüber hinaus
Der Ausblick auf die Umsetzung der OECD-Steuerleitlinien in der Republik Kongo (Kongo-Brazzaville) zwischen 2026 und 2030 wird durch die laufenden Bemühungen der Regierung geprägt, die lokalen Steuerrahmen an internationale Standards anzupassen. Als Mitglied des inklusiven Rahmens zur Bekämpfung der Gewinnverlagerung (BEPS) hat Kongo sich verpflichtet, wichtige Empfehlungen der OECD zu übernehmen, insbesondere in den Bereichen Verrechnungspreise, Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch und Steuertransparenz. In den nächsten fünf Jahren wird schrittweise, jedoch substanzieller Fortschritt erwartet, um diesen Verpflichtungen nachzukommen, mit besonderem Fokus auf gesetzliche Reformen, Kapazitätsaufbau und größere Durchsetzung der Compliance.
Im Jahr 2025 wird Kongo weiterhin seinen Steuerkodex aktualisieren, um die Empfehlungen des OECD-BEPS-Aktionsplans zu widerspiegeln, insbesondere hinsichtlich der Dokumentation von Verrechnungspreisen und des Informationsaustauschs. Die Annahme des OECD-Modellsteuerabkommens als Maßstab für bilaterale Abkommen wird voraussichtlich das Risiko der Doppelbesteuerung verringern und das Vertrauen in grenzüberschreitende Investitionen fördern. Das Finanzministerium priorisiert außerdem die Umsetzung der Mindeststandards der OECD zu schädlichen Steuerpraktiken und dem Verfahren der gegenseitigen Vereinbarung (MAP), wie im Peer-Review-Prozess des inklusiven Rahmens dargelegt (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung).
Die Einhaltungsraten werden voraussichtlich steigen, während die Regierung digitale Steuerberichterstattungsplattformen einführt und die Kapazitäten der Steuerbehörden durch gezielte Schulungen und internationale Kooperation stärkt. Daten aus den letzten Jahren zeigen einen stetigen Anstieg von Prüfungen und Anpassungen bei Verrechnungspreisen, wobei die Direction Générale des Impôts et des Domaines (DGID) berichtet, dass die Fälle von Verrechnungspreisen seit 2022 mehr als doppelt so hoch sind. Diese Trends werden voraussichtlich anhalten, mit jährlichen Zuwächsen bei der Prüfungsaktivität und der Steuererhebung als direkte Folge der an OECD angepassten Reformen (Direction Générale des Impôts et des Domaines).
Wesentliche Herausforderungen am Horizont 2026–2030 umfassen die Gewährleistung einer effektiven Durchsetzung neuer Vorschriften, die Behebung von Ressourcenengpässen innerhalb der Steuerverwaltung und die Balance zwischen investitionsfreundlichen Politiken und robusten Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung. Der Ausblick ist vorsichtig optimistisch: Die kontinuierliche technische Unterstützung durch die OECD und regionale Institutionen wie die CEMAC-Steuerkommission wird voraussichtlich lokale Fachkenntnisse stärken und die Reformagenda der Regierung unterstützen. Bis 2030 strebt Kongo an, vollständig mit den Kernleitlinien der OECD in Einklang zu stehen, was zur Verbesserung der Einnahmenerzielung, zur Stärkung des Investorenvertrauens und zur stärkeren Angleichung an globale Standards der Steuergovernance beitragen wird (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung).
Offizielle Quellen: Wo die neuesten Leitlinien und Regierungsupdates zu finden sind
Informiert zu bleiben über die Anwendung und Entwicklung der OECD-Steuerleitlinien in der Republik Kongo ist entscheidend für lokale und ausländische Unternehmen. Während sich die globale Landschaft der Steuertransparenz und der Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung verschärft, hat Kongo zunehmend seine Vorschriften an internationale Standards angepasst, insbesondere an den BEPS-Rahmen von OECD/G20 und an die damit verbundenen Verrechnungspreisregeln. Der Zugriff auf zuverlässige, aktuelle Informationen ist entscheidend für die Einhaltung und strategische Planung bis 2025 und darüber hinaus.
- Ministerium für Finanzen und Budget: Die wichtigste Quelle für offizielle Steuerleitlinien, legislative Updates und öffentliche Bekanntmachungen in Kongo ist das Ministerium für Finanzen und Budget. Dieses Portal veröffentlicht regelmäßig neue Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben, einschließlich aller Updates zur Annahme von OECD-konformen Praktiken, Verrechnungspreispflichten und Reformen der Steuerverwaltung.
- Allgemeine Direktion der Steuern und Staatseigentum (DGID): Die DGID bietet operationale Details zu Steuer Compliance, Einreichungsanforderungen und Leitlinien zur Dokumentation von Verrechnungspreisen. Die DGID-Website ist die Anlaufstelle für Formulare, Fristen und Ansprechpartner für Klarstellungen zu internationalen Steuerstandards.
- Offizielle Dokumentation der OECD: Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bietet umfassende Ressourcen zu BEPS-Maßnahmen, Verrechnungspreisleitlinien und länderspezifischen Umsetzungsupdates. Kongos Fortschritte und Verpflichtungen zur Umsetzung der Mindeststandards (einschließlich des multilateralen Übereinkommens zur Umsetzung von steuervertraglichen Maßnahmen zur Verhinderung von BEPS) können hier verfolgt werden.
- Plattform der Vereinten Nationen für Steuern: Da Kongo auch UN-Leitlinien zu internationalen Steuern berücksichtigt, bietet die Vereinten Nationen Expertenkommission für internationale Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten weitere Ressourcen, insbesondere zu den Schnittpunkten zwischen OECD- und UN-Leitlinien für Entwicklungsländer.
- Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (CEMAC): Als Mitglied von CEMAC wird die Steuerpolitik von Kongo von regionalen Richtlinien beeinflusst. Die CEMAC-Kommission veröffentlicht Harmonisierungsmaßnahmen und regionale Updates, die die Umsetzung der OECD-Richtlinien in nationales Recht beeinflussen können.
In den kommenden Jahren werden diese offiziellen Ressourcen weiterhin entscheidend sein, um die Entwicklung der Umsetzung der OECD-Leitlinien in Kongo zu verfolgen, sicherzustellen, dass Unternehmen die Compliance-Anforderungen erfüllen und die verfügbaren Unterstützungen für Streitbeilegungs- oder Steuerentscheidungsprozesse nutzen.
Quellen & Referenzen
- Ministère des Finances et du Budget – Direction Générale des Impôts et des Domaines
- Ministère des Finances, du Budget et du Portefeuille Public
- Vereinte Nationen Expertenkommission für internationale Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten
- CEMAC-Kommission