
Inhaltsverzeichnis
- Zusammenfassung: Wichtige Erkenntnisse für 2025–2029
- Ugandas Steuerrahmen: Gesetze, Behörden und aktuelle Struktur
- Hauptsteuerarten in Uganda: Einkommen, MwSt., Körperschaftssteuer und Zollgebühren
- Aktuelle Reformen und politische Änderungen 2025: Was ist neu?
- Compliance-Anforderungen: Registrierung, Einreichung und Strafen
- Wichtige Statistiken: Einnahmenentwicklungen, Sätze und wirtschaftliche Auswirkungen
- Sektor-spezifische Besteuerung: Landwirtschaft, Öl & Gas, KMU und digitale Wirtschaft
- Grenzüberschreitende Besteuerung: Internationale Verträge und Verrechnungspreisregeln
- Zukünftige Aussichten: Vorgesehene Reformen und strategische Chancen (2025–2029)
- Offizielle Ressourcen: Wo die neuesten Steuergesetze und Leitlinien zu finden sind (ura.go.ug)
- Quellen & Verweise
Zusammenfassung: Wichtige Erkenntnisse für 2025–2029
Ugandas Steuerlandschaft für 2025–2029 ist geprägt von laufenden Reformen, die darauf abzielen, die Steuerbasis zu erweitern, die Compliance zu verbessern und das Wirtschaftswachstum im Einklang mit der Vision 2040 des Landes und dem Nationalen Entwicklungsplan III zu unterstützen. Die Uganda Revenue Authority (URA) setzt weiterhin Digitalisierungs- und Automatisierungsinitiativen um, um die Effizienz in der Steuerverwaltung zu erhöhen und Leckagen zu reduzieren. Wichtige Steuergesetze basieren auf dem Einkommensteuergesetz (Kap. 340), dem Gesetz über die Mehrwertsteuer (Kap. 349) und dem Gesetz über die Verbrauchsteuer (2014), mit periodischen Änderungen, die die Prioritäten der Regierung widerspiegeln.
- Einnahmenleistungen und Prognosen: Für das Haushaltsjahr 2024/25 zielt die Regierung auf 32,4 Billionen UGX an inländischen Einnahmen, ein Anstieg von 29,6 Billionen UGX in 2023/24, was den Anreiz widerspiegelt, 77 % des nationalen Budgets aus inländischen Quellen zu finanzieren. Das Verhältnis von Steuern zum BIP wird voraussichtlich bis 2025 15,7 % erreichen, wobei in den Folgejahren weitere schrittweise Erhöhungen angesichts erhöhter Durchsetzung und Compliance zu erwarten sind (Uganda Revenue Authority).
- Rechtliche und politische Entwicklungen: Änderungen, die ab Juli 2024 in Kraft treten, führen zu Veränderungen bei der MwSt.-Befreiung, der Besteuerung digitaler Dienstleistungen und der Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabak und Telekommunikation. Die Regierung wird voraussichtlich weiterhin die Steuerpolitik anpassen, um auf nationale und internationale Geschäftstrends zu reagieren, einschließlich der Notwendigkeit einer Regulierung des E-Commerce (Ministerium für Finanzen, Planung und wirtschaftliche Entwicklung).
- Compliance und Durchsetzung: Die URA hat die Nutzung elektrischer Fiskalgeräte (EFDs), des Systems für digitale Steuerstempel und die Integration des e-Tax-Portals für die Echtzeit-Steuererklärung und -zahlungen verstärkt. Die Strafen für verspätete oder nicht konforme Einreichungen wurden erhöht, bei gleichzeitiger Bildung von Steuerpflichtigen zur Unterstützung der freiwilligen Compliance (Uganda Revenue Authority).
- Internationale Besteuerung und Verrechnungspreise: Uganda verstärkt weiterhin die Vorschriften für Verrechnungspreise und den grenzüberschreitenden Informationsaustausch im Einklang mit den Standards der OECD und den regionalen Verpflichtungen der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Dies wird die Überwachung multinationaler Unternehmen verbessern und der Basiserosion sowie Gewinnverlagerung entgegenwirken (Uganda Revenue Authority).
- Aussichten: Im Zeitraum 2025–2029 wird Ugandas Steuersystem voraussichtlich robuster, digitaler und mit internationalen Best Practices in Einklang stehen. Anhaltende Herausforderungen sind die Bekämpfung der Informalität und die Gewährleistung einer fairen Besteuerung, aber Reformen werden voraussichtlich die Steuerbasis erweitern, die Effizienz verbessern und die Einnahmenerzielung für eine nachhaltige Entwicklung erhöhen.
Ugandas Steuerrahmen: Gesetze, Behörden und aktuelle Struktur
Ugandas Steuerrahmen wird von einer Kombination aus Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsbehörden geregelt, wobei die Hauptverantwortung für die Steuerverwaltung bei der Uganda Revenue Authority (URA) liegt. Die rechtlichen Grundlagen des Steuersystems Ugandas stützen sich auf mehrere wichtige Gesetze, darunter das Einkommensteuergesetz (Kap. 340), das Gesetz über die Mehrwertsteuer (Kap. 349), das Gesetz über die Verbrauchsteuer und das Steuerverfahrensgesetz, die alle regelmäßig geändert werden, um mit fiskalpolitischen Zielen und regionalen Verpflichtungen in Einklang zu stehen.
Für das Haushaltsjahr 2025 verfolgt die ugandische Regierung eine ehrgeizige Agenda zur Mobilisierung von inländischen Einnahmen. Die Steuerstruktur umfasst direkte Steuern – wie die individuelle und Unternehmens-Einkommensteuer, Quellensteuer und die Steuer auf Mieteinnahmen – sowie indirekte Steuern, einschließlich der Mehrwertsteuer (MwSt.) mit einem Standardsteuersatz von 18 %, Verbrauchsteuern und Zölle. Die URA ist weiterhin bestrebt, die digitale Steuerverwaltung zu verbessern, mit Initiativen wie der Lösung für elektronische fiskalische Belege und Rechnungen (EFRIS), die Unternehmen zur Compliance anregen und die Einnahmenverfolgung in Echtzeit verbessern sollen.
Jüngste gesetzgeberische Aktualisierungen spiegeln den Antrieb der Regierung wider, die Effizienz zu steigern und die Steuerbasis zu erweitern. Änderungen im Haushalt 2024/2025 umfassen Anpassungen der Steuerfreibeträge, neue verbrauchsteuerpflichtige Produkte und Änderungen bei MwSt.-Befreiungen zur Rationalisierung der Einnahmenerhebung und Reduzierung von Leckagen. Die URA verstärkt auch die Durchsetzung der verpflichtenden Steueridentifikationsnummern (TIN) für Geschäftstransaktionen und optimiert die Vorschriften für Verrechnungspreise, um der Erosion der Steuerbasis und der Gewinnverlagerung entgegenzuwirken, insbesondere bei multinationalen Unternehmen (Uganda Revenue Authority).
Die Compliance bleibt eine oberste Priorität, wobei die URA eine Verbesserung der Steuern/BIP-Verhältnisse meldet – geschätzt auf etwa 14,2 % im Haushaltsjahr 2023/24, wobei die Regierung ein Ziel von 16 % bis 2026 verfolgt (Ministerium für Finanzen, Planung und wirtschaftliche Entwicklung). Die Behörde setzt weiterhin auf Aufklärungskampagnen für Steuerpflichtige, digitale Steuerplattformen und risikobasierte Prüfungen, um Steuerhinterziehung zu minimieren und freiwillige Compliance zu fördern.
Blickt man nach vorn, wird Ugandas Steueraußenblick sowohl von inländischen Notwendigkeiten als auch von der regionalen Integration unter den Protokollen der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) geprägt sein. Die Regierung beabsichtigt, den Steuerstamm zu erweitern, insbesondere im informellen Sektor, und den Prozess der Steuereinzugsdigitalisierung weiter voranzutreiben. Die erwarteten Ergebnisse umfassen verbesserte Einnahmenleistungen, nachhaltige öffentliche Finanzierungen und eine größere Angleichung an internationale Steuerstandards.
Hauptsteuerarten in Uganda: Einkommen, MwSt., Körperschaftssteuer und Zollgebühren
Ugandas Steuergesetz wird hauptsächlich von der Uganda Revenue Authority (URA) verwaltet, unter der Aufsicht des Ministeriums für Finanzen, Planung und wirtschaftliche Entwicklung. Während Uganda auf seine steuerlichen Ziele für 2025 hinarbeitet, ist die Struktur und Verwaltung der Hauptsteuerarten – Einkommensteuer, Mehrwertsteuer (MwSt.), Körperschaftssteuer und Zollgebühren – Gegenstand laufender Reformen und Compliance-Verbesserungen.
- Einkommensteuer: Ugandas Einkommensteuer wird durch das Einkommensteuergesetz Kap. 340 geregelt. Die persönliche Einkommensteuer wird auf einer progressiven Skala erhoben, wobei ansässigen Personen je nach Einkommensstufen zwischen 10 % und 40 % berechnet werden. Die Freibeträge und Steuersätze werden im Rahmen der jährlichen Finanzgesetzte regelmäßig überprüft, um Inflation und politische Veränderungen zu berücksichtigen. Für 2025 betont die URA weiterhin die digitale Steuerverwaltung und eine erweiterte Steuerpflichtigenregistrierung, um die Compliance und die Einnahmenerhebung zu erhöhen.
- Mehrwertsteuer (MwSt.): Die MwSt. in Uganda wird mit einem Standardsteuersatz von 18 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben, mit einigen Ausnahmen und nullbesteuerten Waren, die im MwSt.-Gesetz Kap. 349 dargelegt sind. Die Schwelle für die verpflichtende MwSt.-Registrierung bleibt bei 150 Millionen UGX Jahresumsatz. Die URA hat den Einsatz von E-Rechnungsstellung und digitaler Transaktionsüberwachung erhöht, um die Compliance zu verbessern und Steuerhinterziehung zu verringern.
- Körperschaftssteuer: Ansässige Unternehmen unterliegen einem regulären Körperschaftssteuersatz von 30 %, wie im Einkommensteuergesetz vorgeschrieben. Besondere Steuersätze gelten für den Bergbau, die Erdölindustrie und kleine Unternehmen unter bestimmten Anreizsystemen. Die Regierung überprüft die Steueranreize, um sicherzustellen, dass sie mit den Zielen der Einnahmenmobilisierung und der Investitionsförderung übereinstimmen.
- Zollgebühren: Zollgebühren werden durch das Zollverwaltungsgesetz der Ostafrikanischen Gemeinschaft geregelt, wobei Uganda den Gemeinsamen Außenzoll (CET) für importierte Waren anwendet. Die Sätze liegen im Allgemeinen zwischen 0 % (für Grundbedarfsartikel) und 35 % (für Fertigprodukte). Laufende harmonisierende Bemühungen auf regionaler Ebene sollen die Zollverfahren rationalisieren und die Einhaltung des grenzüberschreitenden Handels ab 2025 und darüber hinaus verbessern.
Im Ausblick für 2025 konzentriert sich Uganda darauf, seine Steuerbasis zu erweitern, die Steuerprozesse zu digitalisieren und die Durchsetzung zu verstärken, um mittelfristige Einnahzziele zu erreichen. Der strategische Plan der URA zielt darauf ab, das Verhältnis von Steuern zum BIP zu erhöhen, das in den letzten Jahren bei etwa 13 % lag, mit dem Ziel, bis Ende des Jahrzehnts 16 % zu überschreiten. Verbesserte Steuerpflichtigenbildung und die Vereinfachung der Compliance-Verfahren stehen weiterhin im Mittelpunkt der Steuerpolitik Ugandas (Uganda Revenue Authority).
Aktuelle Reformen und politische Änderungen 2025: Was ist neu?
Uganda hat in den letzten Jahren eine Reihe bedeutender Steuerreformen durchgeführt, mit mehreren wichtigen Änderungen, die entweder 2024 umgesetzt wurden oder für 2025 geplant sind. Diese Reformen zielen darauf ab, die Steuerbasis zu verbreitern, die Compliance zu verbessern und die Mobilisierung inländischer Einnahmen zur Unterstützung ambitionierter Regierungsausgaben und Entwicklungsziele zu erhöhen.
Eine der bemerkenswertesten Reformen ist die Einführung der Lösung für elektronische fiskalische Belege und Rechnungen (EFRIS), die ab Juli 2024 für MwSt.-registrierte Unternehmen obligatorisch wird. EFRIS verpflichtet Unternehmen, Rechnungen und Belege elektronisch in Echtzeit an die Uganda Revenue Authority (URA) auszustellen und zu übermitteln. Diese Maßnahme soll dieUntererklärung von Verkäufen eindämmen, die Transparenz erhöhen und die Effizienz der MwSt.-Einnahmenerhebung verbessern. Nichteinhaltung zieht erhebliche Strafen nach sich, was auf eine strengere Durchsetzung im Jahr 2025 hinweist Uganda Revenue Authority.
Im nationalen Haushalt 2024/2025 wurden mehrere Änderungen des Einkommensteuergesetzes, des MwSt.-Gesetzes und des Verbrauchsteuergesetzes verabschiedet, um die Einnahmen zu steigern. Wichtige Highlights umfassen erhöhte Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke, Tabak und einige Telekommunikationsdienste sowie eine erweiterte Definition der steuerpflichtigen Einkünfte. Die Regierung hat auch Steuerbefreiungen eingekürzt, insbesondere in Sektoren wie Landwirtschaft und Industrie, mit dem Ziel, Einnahme-Leckagen zu reduzieren und eine gerechte Besteuerung sicherzustellen Ministerium für Finanzen, Planung und wirtschaftliche Entwicklung.
Die Compliance bleibt eine Herausforderung, wobei die URA ein Steuern/BIP-Verhältnis von etwa 13 % im Jahr 2023/24 meldet, was unter dem Durchschnitt der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) liegt. Dennoch hat die URA Maßnahmen umgesetzt, um die Durchsetzung zu stärken, einschließlich verbesserter Aufklärung für Steuerpflichtige, erweiterter Nutzung digitaler Plattformen für die Einreichung und Zahlung sowie verstärkter Prüfungen. Die Behörde hat auch den informellen Sektor ins Visier genommen, der einen großen Teil von Ugandas Wirtschaft ausmacht, durch vereinfachte Steuerregime und presumptive Steuern Uganda Revenue Authority.
Blickt man voraus, setzt die mittelfristige Einnahmenstrategie der Regierung (2021/22–2025/26) das Ziel, das Steuern/BIP-Verhältnis bis 2026 auf mindestens 16 % zu erhöhen. Die Prioritäten für 2025 umfassen die weitere Digitalisierung der Steuerverwaltung, die Überprüfung der Steueranreize zur Sicherstellung des Preis-Leistungs-Verhältnisses und fortlaufende Reformen zur Angleichung an die Harmonisierung der EAC. Während Uganda sich auf die allgemeinen Wahlen im Jahr 2026 vorbereitet, wird es entscheidend für die Compliance und die Einnahmenleistung sein, das öffentliche Vertrauen durch transparente Steuerpolitiken und effiziente Dienstleistungen aufrechtzuerhalten Ministerium für Finanzen, Planung und wirtschaftliche Entwicklung.
Compliance-Anforderungen: Registrierung, Einreichung und Strafen
Ugandas Compliance-Rahmen für Steuern wird hauptsächlich von der Uganda Revenue Authority (URA) geregelt und ist von Gesetzen wie dem Einkommensteuergesetz (Kap. 340), dem Gesetz über die Mehrwertsteuer (Kap. 349) und dem Steuerverfahrensgesetz 2014 geprägt. Diese Gesetze legen umfassende Anforderungen für die Steuerregistrierung, Einreichung und Strafen fest, mit laufenden Reformen, die darauf abzielen, die Compliance und die Digitalisierung für das Steuerjahr 2025 und darüber hinaus zu verbessern.
- Registrierungsanforderungen: Alle Personen, Unternehmen, Partnerschaften, Stiftungen und Vereinigungen mit steuerpflichtigem Einkommen oder die geschäftliche Tätigkeiten ausüben, müssen sich über das Online-Portal der URA eine Steueridentifikationsnummer (TIN) registrieren lassen. Die Registrierung ist obligatorisch, bevor Geschäftstätigkeiten aufgenommen, Lizenzen beantragt oder an öffentlichen Beschaffungen teilgenommen werden. Ausländische Unternehmen mit in Uganda erzielten Einkünften oder einem dauerhaften Standort müssen sich ebenfalls registrieren. Jüngste Aktualisierungen betonen eine vereinfachte E-Registrierung zur Verbesserung der Steuerpflichtigenaufnahme und der Datenintegrität (Uganda Revenue Authority).
- Einreichungspflichten: Registrierte Steuerpflichtige sind verpflichtet, bis zum 30. Juni nach Ende des Steuerjahres (das für die meisten Unternehmen mit dem Finanzjahr übereinstimmt) eine jährliche Einkommensteuererklärung einzureichen. MwSt.-Erklärungen müssen monatlich bis zum 15. Tag des folgenden Monats eingereicht werden. Quellensteuer, Pay As You Earn (PAYE) und andere indirekte Steuerpflichten haben eigene monatliche oder transaktionsbasierte Fristen. Alle Einreichungen sind elektronisch über die e-Services-Plattform der URA vorzunehmen, die 2025 weiterhin verbessert wird, um Einreichungsfehler zu reduzieren und die Zugänglichkeit zu erhöhen (Uganda Revenue Authority).
- Strafen für Nichteinhaltung: Strafen für verspätete Registrierung, Nichteinreichung oder verspätete Einreichung sind erheblich. Beispielsweise zieht eine verspätete Einkommensteuererklärung eine Strafe von 2 % der fälligen Steuer pro Monat nach sich, während die verspätete Einreichung der MwSt. eine Strafe von 200.000 UGX für Unternehmen oder 100.000 UGX für Einzelpersonen pro Monat nach sich zieht. Die Nichteinhaltung der Registrierung für eine TIN oder die Nichtüberweisung von Steuern kann zu zusätzlichen Zinsen, strafrechtlicher Verfolgung oder Geschäftsschließungen führen. Die URA verstärkt weiterhin die Compliance-Durchsetzung und nutzt Datenanalysen und Informationen Dritter zur Identifizierung von Nichteinhaltungen (Uganda Revenue Authority).
Das Compliance-Umfeld in Uganda wird voraussichtlich strenger werden, mit verstärkter digitaler Überwachung und Automatisierung. Der Ausblick für 2025 umfasst die weitere Integration von Regierungssystemen, verbesserte Aufklärung für Steuerpflichtige und strengere Durchsetzungsmaßnahmen, während die Regierung versucht, die Steuerbasis zu erweitern und die Einnahmenerzielung im Einklang mit den nationalen Entwicklungsprioritäten zu verbessern (Ministerium für Finanzen, Planung und wirtschaftliche Entwicklung).
Wichtige Statistiken: Einnahmenentwicklungen, Sätze und wirtschaftliche Auswirkungen
Ugandas Steuersystem ist ein wichtiger Pfeiler der Staatseinnahmen, der die öffentlichen Ausgaben und die wirtschaftliche Entwicklung unterstützt. Im Haushaltsjahr 2023/2024 berichtete die Uganda Revenue Authority (URA) über Netto-Steuereinnahmen von 25,2 Billionen UGX, die die Ziele übertrafen und einen Aufwärtstrend bei der Mobilisierung inländischer Ressourcen widerspiegeln. Das gesamte Steuer-BIP-Verhältnis stand bei etwa 13,9 %, was unter dem Durchschnitt für Subsahara-Afrika liegt, jedoch aufgrund erweiterter Durchsetzungs- und Compliance-Maßnahmen kontinuierlich verbessert.
Das ugandische Steuergesetz wird hauptsächlich durch das Einkommensteuergesetz (Kap. 340), das Mehrwertsteuergesetz (Kap. 349), das Verbrauchsteuergesetz (2014) und das Steuerverfahrensgesetz (2014) geregelt. Für das Haushaltsjahr 2024/2025 sind die Hauptsteuersätze wie folgt:
- Körperschaftssteuer: 30 % für ansässige Unternehmen
- Persönliche Einkommensteuer: progressiv, zwischen 10 % und 40 % für Einzelpersonen (Uganda Revenue Authority)
- Mehrwertsteuer (MwSt.): 18 % Standardsteuersatz, mit bestimmten Ausnahmen und nullbesteuerten Lieferungen
- Verbrauchsteuern: unterschiedliche Sätze auf Artikel wie Treibstoff, Alkohol und Telekommunikation
Jüngste politische Veränderungen haben sich auf die Erweiterung der Steuerbasis, die Digitalisierung der Steuerverwaltung und die Intensivierung der Compliance-Bemühungen konzentriert. Die Einführung elektrischer Fiskalgeräte durch die URA und die Erweiterung des Programms für digitale Steuerstempel haben zur Verbesserung der MwSt.-Compliance beigetragen und die Unterberichterstattung reduziert. Im Jahr 2025 zielt die Regierung darauf ab, die inländischen Einnahmen weiter zu steigern, indem die Durchsetzung gestärkt und der informelle Sektor gezielt angegangen wird, der weiterhin eine erhebliche Herausforderung für die Effizienz der Steuereinziehung darstellt (Ministerium für Finanzen, Planung und wirtschaftliche Entwicklung).
Steuereinnahmen finanzieren etwa 75 % von Ugandas Jahresbudget für 2024/2025 und unterstützen Infrastruktur, Gesundheitswesen und Bildung. Die Herausforderungen durch Steuerhinterziehung, einen großen informellen Sektor und begrenzte Verwaltungsressourcen bestehen jedoch weiterhin. In der Zukunft deuten Prognosen auf ein fortgesetztes Wachstum der Steuereinnahmen hin, wobei die Ziele der Regierung für 2025/2026 bei 28 Billionen UGX liegen, gestützt durch laufende Reformen und Investitionen in digitale Steuersysteme (Uganda Revenue Authority). Es wird erwartet, dass diese Trends die fiskalische Nachhaltigkeit verbessern, obwohl der Erfolg von einer ständigen Compliance und wirtschaftlichen Expansion abhängt.
Sektor-spezifische Besteuerung: Landwirtschaft, Öl & Gas, KMU und digitale Wirtschaft
Ugandas Steuergesetz unterliegt umfassenden Reformen zur Verbesserung der Compliance und der Einnahmenerzielung, insbesondere in wichtigen Wirtschaftszweigen wie Landwirtschaft, Öl & Gas, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der digitalen Wirtschaft. Diese sektor-spezifischen Ansätze zielen darauf ab, die Steuerbasis zu erweitern und die fiskalische Politik mit den nationalen Entwicklungsprioritäten bis 2025 und darüber hinaus in Einklang zu bringen.
<strong landwirtschaft: Traditionell hat die Landwirtschaft – die etwa 24 % des BIP beiträgt – von verschiedenen Steuerbefreiungen profitiert, um ländliche Lebensbedingungen und die Ernährungssicherheit zu unterstützen. Nach dem Einkommensteuergesetz (Kap. 340) sind Einkünfte aus landwirtschaftlicher Produktion von Einzelpersonen und Partnerschaften weitgehend befreit, sofern der Umsatz 150 Millionen UGX pro Jahr nicht überschreitet. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) hingegen wird auf verarbeitete Agrarprodukte erhoben, während Düngemittel und Saatgut von der MwSt. befreit bleiben. Jüngste politische Diskussionen konzentrieren sich darauf, die Besteuerung im Sektor schrittweise auszudehnen, um die Compliance zu verbessern und gleichzeitig Kleinbauern zu schützen (Parlament von Uganda).
Öl & Gas: Das Aufkommen des ugandischen Ölsektors, der voraussichtlich 2025 mit der kommerziellen Produktion beginnen wird, hat umfassende steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen erforderlich gemacht. Die Uganda Revenue Authority (URA) verwaltet sektor-spezifische Steuern, darunter Körperschaftssteuer (30 %), Quellensteuern und die Abgrenzung von Erdöloperationen. Das Gesetz über Erdöl (Exploration, Entwicklung und Produktion) 2013 und Produktionsbeteiligungsvereinbarungen (PSAs) regeln die fiskalischen Bedingungen, mit dem Ziel, die Staatseinnahmen zu maximieren und gleichzeitig die Attraktivität für Investitionen sicherzustellen. Ugandas Teilnahme an der Initiative für Transparenz im Bergbau (EITI) zielt darauf ab, die Verantwortlichkeit im Management der Öleinnahmen zu stärken (EITI).
KMU: KMU machen über 90 % des privaten Sektors in Uganda aus und beschäftigen den Großteil der Arbeitskräfte. Die URA hat presumptive Steuerregime für kleine Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 150 Millionen UGX eingeführt, um die Compliance zu vereinfachen und die Formalisierung zu fördern. Für KMU mit höherem Umsatz gelten die Standardsätze für Körperschaftssteuer und MwSt. Die laufende Digitalisierung der Steuersysteme, wie E-Rechnungen und mobile Steuerzahlungsoptionen, zielt darauf ab, die Belastung durch Compliance zu reduzieren und die Registrierungsquoten zu erhöhen (Uganda Revenue Authority).
Digitale Wirtschaft: Das rapide Wachstum des digitalen Sektors in Uganda hat neue Steuermaßnahmen erforderlich gemacht. Seit Juli 2023 gilt eine digitale Dienstleistungssteuer von 5 % für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen, neben der MwSt. auf elektronische Dienstleistungen (Uganda Revenue Authority). Die Regierung investiert in die digitale Steuerinfrastruktur, um Einnahmen aus E-Commerce, Ride-Hailing und Fintech-Diensten besser zu erfassen und der Erosion der Steuerbasis sowie der Gewinnverlagerung entgegenzuwirken.
Im Jahr 2025 werden die Steuerreformen in diesen Sektoren voraussichtlich fortgesetzt, um Einnahmenbedürfnisse mit sektoraler Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen, wobei laufende Konsultationen mit den Stakeholdern und schrittweise Implementierungen anstehen.
Grenzüberschreitende Besteuerung: Internationale Verträge und Verrechnungspreisregeln
Ugandas Rahmen für die grenzüberschreitende Besteuerung hat in den letzten Jahren eine erhebliche Weiterentwicklung erfahren, um sich an globale Standards anzupassen und die Herausforderungen der Erosion der Steuerbasis und der Gewinnverlagerung zu bewältigen. Das Land ist Unterzeichner mehrerer bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Südafrika, Indien, Dänemark und anderen, die darauf abzielen, die Doppelbesteuerung zu verhindern und internationale Investitionen zu fördern. Ab 2025 legen Ugandas DBA das Besteuerungsrecht über verschiedene Einkommensarten fest und bieten Mechanismen zur Konfliktlösung und zum Austausch von Steuerinformationen zwischen den Steuerbehörden, wodurch Transparenz und Compliance verbessert werden Uganda Revenue Authority.
Inländisch enthält Ugandas Einkommensteuergesetz (Kap. 340, in der geänderten Fassung) umfassende Vorschriften zu Verrechnungspreisen (VP), die erstmals 2011 eingeführt und 2020 aktualisiert wurden. Diese Regeln verlangen, dass Transaktionen zwischen verbundenen Parteien – von denen eine oder beide nicht ansässig sind – zu Handelsbedingungen erfolgen müssen. Steuerzahler, die in grenzüberschreitenden Geschäften mit verbundenen Parteien tätig sind, müssen zeitgerechte VP-Dokumentationen erstellen und aufrechterhalten, um die Compliance zu demonstrieren und die Preisgestaltung zu rechtfertigen. Die Uganda Revenue Authority (URA) hat die Prüfungen in diesem Bereich intensiviert, mit besonderem Fokus auf Sektoren wie Telekommunikation, Rohstoffe und Finanzdienstleistungen Uganda Revenue Authority.
Im Jahr 2025 engagiert sich Uganda auch aktiv bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und anderen afrikanischen Steuerbehörden, um seine Maßnahmen gegen Steuervermeidung zu verstärken und sich an internationalen Best Practices auszurichten, einschließlich des OECD/G20-Projekts zur Erosion der Steuerbasis und Gewinnverlagerung (BEPS). Die URA nimmt an der Initiative des Afrikanischen Steuerverwaltungforums (ATAF) zur Verrechnungspreise und zum Austausch von Informationen teil, die darauf abzielt, Kapazitäten aufzubauen und die Durchsetzungskompetenzen zu verbessern Uganda Revenue Authority.
Wichtige Compliance-Entwicklungen umfassen die Einführung der Pflicht zur länderbezogenen Berichterstattung (CbC) für multinationale Unternehmen (MNEs) mit globalen Einnahmen, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, wie im Einkommensteuergesetz (Änderung) von 2023 festgelegt. Die Nichteinhaltung der Vorschriften für Verrechnungspreise zieht erhebliche Strafen und mögliche Anpassungen des steuerpflichtigen Einkommens nach sich. Nach den neuesten verfügbaren Statistiken haben VP-Prüfungen und Anpassungen in Uganda zusätzliche Steuerfestsetzungen in Höhe von 160 Milliarden UGX für das Haushaltsjahr 2022/23 ergeben, eine Zahl, die bei intensivierender Durchsetzung voraussichtlich steigen wird Uganda Revenue Authority.
In der Zukunft wird erwartet, dass Uganda seine VP-Regeln weiter straffen und sein Vertragsnetz erweitern wird, im Einklang mit internationalen Reformen und Bemühungen zur Mobilisierung von Einnahmen im Inland. Unternehmen, die in Uganda tätig sind oder investieren, sollten die sich entwickelnden Anforderungen genau beobachten, robuste Dokumentationen sicherstellen und grenzüberschreitende Steuer Risiken proaktiv managen.
Zukünftige Aussichten: Vorgesehene Reformen und strategische Chancen (2025–2029)
Ugandas Steuerlandschaft steht von 2025–2029 vor einer signifikanten Transformation, mit geplanten Reformen und strategischen Chancen, die sich auf die Erweiterung der Steuerbasis, die Digitalisierung und die regionale Harmonisierung konzentrieren. Die mittelfristige Einnahmenstrategie der Regierung (MTRS) zielt darauf ab, die inländischen Einnahmen bis 2026 auf mindestens 18 % des BIP zu steigern, von unter 14 % im Jahr 2023, um Infrastruktur-, Gesundheits- und Bildungsprioritäten zu finanzieren (Ministerium für Finanzen, Planung und wirtschaftliche Entwicklung). Diese Anstrengungen werden voraussichtlich die Steuerpolitik und -verwaltung in den kommenden Jahren prägen.
Zu den wichtigsten erwarteten Reformen gehört die fortgesetzte Umsetzung des Steuerverfahrensgesetzes (Änderung) sowie gezielte Änderungen des Einkommensteuergesetzes und des Gesetzes über die Mehrwertsteuer, mit dem Schwerpunkt auf der Reduzierung von Befreiungen und der Bekämpfung von Steuervermeidung. Die Uganda Revenue Authority (URA) hat signalisiert, dass sie zu strengeren Compliance-Maßnahmen übergeht, indem sie neue Technologien und Datenanalysen nutzt, um die Effizienz zu erhöhen und Leckagen zu reduzieren (Uganda Revenue Authority).
- Digitale Transformation: Die Digitalisierung ist ein Eckpfeiler von Ugandas Agenda zur Steuermodernisierung. Die Einführung der Lösung für elektronische fiskalische Belege und Rechnungen (EFRIS) soll bis 2025 für MwSt.-registrierte Unternehmen universell werden und eine Echtzeitüberwachung von Transaktionen ermöglichen. Die URA erweitert auch E-Einreichung und mobile Zahlungsdienste, um die Compliance zu erleichtern und die Steuerhinterziehung im informellen Sektor zu reduzieren.
- Regionale Integration: Uganda harmonisiert ausgewählte Steuervorschriften mit dem Rahmen der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC), insbesondere in Bezug auf Zölle und Verbrauchsteuern. Die Harmonisierung wird sich voraussichtlich intensivieren, um den grenzüberschreitenden Handel und Investitionen zu erleichtern und gleichzeitig Streitigkeiten zu reduzieren (Ostafrikanische Gemeinschaft).
- Spezifische Initiativen für Sektoren: Die Regierung konzentriert sich auf wachstumsstarke Sektoren wie digitale Dienstleistungen, Öl und Gas sowie Landwirtschaft. Neue Richtlinien zur Besteuerung digitaler Plattformen und extraktiver Industrien werden erwartet, um der Erosion der Steuerbasis und der Gewinnverlagerung entgegenzuwirken.
Die Compliance-Quoten werden voraussichtlich steigen, da sich die Durchsetzungskapazitäten der URA ausweiten und die Steueraufklärung intensiviert wird. Die Strafen für Nichteinhaltung und verspätete Zahlungen werden strenger, mit einer erhöhten Prüfung und Risikoprofilierung. Dennoch bleibt die Steuerdisziplin eine Herausforderung, die fortlaufende Diskussion und Vereinfachung der Verfahren erfordert.
Blickt man in die Zukunft, so sind Ugandas Steuerreformen darauf ausgelegt, Einnahmenmobilisierung mit wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen. Die Aussichten bis 2029 deuten auf ein robusteres, technologiegetriebenes Steuersystem hin, das eine größere Anpassung an regionale Standards und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast fokussiert – alles mit dem Ziel, eine nachhaltige nationale Entwicklung zu fördern (Ministerium für Finanzen, Planung und wirtschaftliche Entwicklung).
Offizielle Ressourcen: Wo die neuesten Steuergesetze und Leitlinien zu finden sind (ura.go.ug)
Ugandas Steuersystem wird hauptsächlich von der Uganda Revenue Authority (URA) verwaltet, die als zentrale Ressource für aktuelle Steuergesetze, Compliance-Anforderungen und Verfahrensrichtlinien fungiert. Ab 2025 verbessert die URA weiterhin die Zugänglichkeit und Klarheit von steuerbezogenen Informationen über ihr offizielles Portal, mit dem Ziel, die Compliance zu erleichtern und die Transparenz für Einzelpersonen, Unternehmen und Steuerfachleute zu verbessern.
Wichtige gesetzliche Instrumente und legislative Aktualisierungen – einschließlich der jüngsten Änderungen des Einkommensteuergesetzes, des MwSt.-Gesetzes und des Verbrauchsteuergesetzes – werden veröffentlicht und regelmäßig auf der Website der URA aktualisiert. Die Abschnitte „Gesetze & Richtlinien“ und „Rechtlicher Rahmen“ konsolidieren die Volltexte der wichtigsten steuerlichen Gesetze, nachgelagerte Verordnungen, Rundschreiben und praktische Hinweise. Für diejenigen, die offizielle Interpretationen oder Vorab-Steuerentscheidungen suchen, bietet die URA Kanäle für formelle Anfragen und veröffentlicht relevante öffentliche Bekanntmachungen und verbindliche Entscheidungen online.
Steuerpflichtige können auch branchenspezifische Leitfäden, Steuerkalender und Verfahrenshandbücher zur Registrierung, Einreichung, Zahlung und Prüfungsprozesse abrufen. Das e-Services-Portal der URA ermöglicht die elektronische Einreichung und Zahlung und spiegelt Ugandas fortwährende Digitalisierung der Steuerverwaltung wider. Dies steht im Einklang mit der breiteren Strategie der Regierung, die Steuerbasis zu erweitern und die freiwillige Compliance zu erhöhen, wie in den neuesten politischen Erklärungen und jährlichen Leistungsberichten hervorgehoben (Ministerium für Finanzen, Planung und wirtschaftliche Entwicklung).
Compliance-Ressourcen werden zusätzlich durch FAQs, Webinare und Online-Schulungen ergänzt, die besonders wichtig sind, da Uganda neue Maßnahmen – wie E-Rechnungsstellung und digitale Steuerstempel – einführt, um Steuerhinterziehung zu reduzieren und die Einnahmenerhebung in den kommenden Jahren zu verbessern. Jüngste Statistiken zeigen einen stetigen Anstieg der registrierten Steuerpflichtigen und der Steuereinnahmen, mit Prognosen für weiteres Wachstum, während die URA die Durchsetzung und Aufklärung der Steuerpflichtigen verbessert (Uganda Revenue Authority).
- Gesetzgebung und Aktualisierungen: Volltexte von Gesetzen, Änderungen und gesetzlichen Instrumenten sind unter „Gesetze & Richtlinien“ verfügbar.
- Compliance und Verfahren: Ausführliche Leitfäden, FAQs und E-Dienste für Registrierung, Erklärungen und Zahlungen.
- Offizielle Ankündigungen: Aktualisierungen zu neuen Steuermaßnahmen, politischen Änderungen und Compliance-Fristen.
- Unterstützung für Steuerpflichtige: Live-Chat, Helpdesk und Schulungsveranstaltungen für Unternehmen und Einzelpersonen.
Für die aktuellsten und autoritativsten Steuerinformationen in Uganda im Jahr 2025 und darüber hinaus bleibt die offizielle Uganda Revenue Authority Website die wichtigste Ressource, unterstützt von politischen Aktualisierungen des Ministeriums für Finanzen, Planung und wirtschaftliche Entwicklung.
Quellen & Verweise
- Uganda Revenue Authority
- Ministerium für Finanzen, Planung und wirtschaftliche Entwicklung
- Parlament von Uganda
- EITI