
Besteuerung dänischer Holdinggesellschaften im Jahr 2025: Umfassende Analyse der regulatorischen Änderungen, Steuervorteile und strategischen Implikationen für Investoren und Unternehmen
- Executive Summary: Zentrale Ergebnisse und Ausblick 2025
- Regulatorisches Umfeld: Neueste Änderungen der Besteuerung dänischer Holdinggesellschaften
- Vergleichende Steuersätze und Anreize: Dänemark vs. Andere EU-Jurisdiktionen
- Dividendenbesteuerung und Quellensteuerregelungen: Aktualisierungen 2025
- Substanzanforderungen und Maßnahmen gegen Steuervermeidung
- Steuerplanungsstrategien für dänische Holdinggesellschaften
- Fallstudien: Praktische Anwendungen und Ergebnisse
- Auswirkungen internationaler Steuerreformen (OECD, EU-Richtlinien)
- Compliance-Herausforderungen und Risikominderung
- Zukünftige Trends: Vorhergesagte Entwicklungen in der Besteuerung dänischer Holdinggesellschaften
- Anhang: Wichtige Datentabellen und regulatorische Verweise
- Quellen & Verweise
Executive Summary: Zentrale Ergebnisse und Ausblick 2025
Das Besteuerungsregime für dänische Holdinggesellschaften bleibt eines der attraktivsten in Europa für multinationale Gruppen, bedingt durch eine Kombination aus günstigen Regelungen zur Befreiung von der Beteiligungssteuer, wettbewerbsfähigen Körperschaftsteuersätzen und einem robusten Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen. Ab 2025 erhebt Dänemark weiterhin einen standardmäßigen Körperschaftsteuersatz von 22 %, ohne lokale oder regionale Zuschläge, und behauptet damit seine Position als stabile und vorhersehbare Gerichtsbarkeit für Holdingstrukturen Ministerium für Steuern, Dänemark.
Zentrale Ergebnisse für 2025 heben Folgendes hervor:
- Beteiligungsbefreiung: Dänische Holdinggesellschaften profitieren von einer vollständigen Befreiung von Dividenden und Kapitalgewinnen, die aus qualifizierten Tochtergesellschaften, sowohl nationalen als auch internationalen, stammen, vorausgesetzt, bestimmte Eigentumsschwellen (in der Regel 10 % oder mehr) und Bedingungen zur Vermeidung von Missbrauch sind erfüllt. Dies macht Dänemark weiterhin zu einem bevorzugten Standort für regionale und globale Holdingstrukturen PwC Dänemark.
- Entwicklungen bei der Quellensteuer: Während Dänemark im Allgemeinen eine Quellensteuer von 27 % auf ausgehende Dividenden erhebt, wird diese auf 0 % für Zahlungen an EU/EEA-Muttergesellschaften und unter vielen Doppelbesteuerungsabkommen reduziert, vorausgesetzt, die Regeln zur Vermeidung von Missbrauch sind erfüllt. Jüngste Gerichtsentscheidungen und legislative Updates im Jahr 2024 haben die Anwendung der Anforderungen an das wirtschaftliche Eigentum weiter klarifiziert und dadurch die Sicherheit für internationale Investoren erhöht KPMG Dänemark.
- Substanz und Maßnahmen gegen Steuervermeidung: Die dänischen Behörden haben die Überprüfung der Substanzanforderungen und des Hauptzwecks (PPT) gemäß den OECD-BEPS-Empfehlungen intensiviert. Im Jahr 2025 wird von Holdinggesellschaften erwartet, dass sie eine echte wirtschaftliche Tätigkeit und Entscheidungsfindung in Dänemark nachweisen, um von den Befreiungen durch Steuerabkommen und EU-Richtlinien zu profitieren Deloitte Dänemark.
- Ausblick für 2025: Die dänische Regierung hat signalisiert, dass es keine wesentlichen Änderungen am Besteuerungsregime für Holdinggesellschaften für 2025 geben wird, und konzentriert sich stattdessen auf die Einhaltung und Durchsetzung von Maßnahmen gegen Missbrauch. Die fortgesetzte Angleichung an EU-Richtlinien und OECD-Standards wird erwartet, was sicherstellt, dass Dänemark eine wettbewerbsfähige und konforme Gerichtsbarkeit für Holdingaktivitäten bleibt EY Dänemark.
Zusammenfassend bietet der Besteuerungsrahmen für Holdinggesellschaften in Dänemark im Jahr 2025 erhebliche Vorteile für internationale Strukturierungen, vorausgesetzt, die Unternehmen beachten die Anforderungen an Substanz und Maßnahmen gegen Missbrauch. Die Stabilität und Klarheit des Regimes werden voraussichtlich Dänemarks Attraktivität für multinationale Konzernzentralen und Investitionsplattformen aufrechterhalten.
Regulatorisches Umfeld: Neueste Änderungen der Besteuerung dänischer Holdinggesellschaften
Das regulatorische Umfeld für die Besteuerung dänischer Holdinggesellschaften hat in den letzten Jahren bemerkenswerte Änderungen erfahren, mit mehreren Aktualisierungen, die bis 2024 und weiter bis 2025 in Kraft treten. Diese Reformen zielen hauptsächlich darauf ab, das dänische Steuerrecht mit den sich entwickelnden Richtlinien der Europäischen Union in Einklang zu bringen, die Transparenz zu erhöhen und Steuervermeidungsstrategien einzudämmen. Die bedeutendsten jüngsten Änderungen umfassen Änderungen im Regime der Beteiligungsbefreiung, Maßnahmen gegen hybride Regeln und Verpflichtungen zur Quellensteuer.
Eine der wichtigsten Aktualisierungen ist die Verschärfung der Regeln zur Beteiligungsbefreiung. Zuvor konnten dänische Holdinggesellschaften von Steuerbefreiungen auf Dividenden und Kapitalgewinne profitieren, die aus qualifizierten Tochtergesellschaften stammten, vorausgesetzt, bestimmte Eigentumsschwellen und Substanzanforderungen wurden erfüllt. Ab 2024 hat die dänische Regierung strengere Substanzanforderungen eingeführt, die vorschreiben, dass Holdinggesellschaften eine echte wirtschaftliche Tätigkeit in Dänemark nachweisen müssen, um für diese Befreiungen in Frage zu kommen. Diese Maßnahme steht im Einklang mit der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) der EU und zielt darauf ab, die Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerplanungszwecke zu verhindern (Dänisches Ministerium für Steuern).
Darüber hinaus hat Dänemark seine Regeln zur Bekämpfung hybrider Mismatches weiter verschärft, die Regelungen anvisieren, die Unterschiede in der steuerlichen Behandlung zwischen Jurisdiktionen ausnutzen. Die aktualisierten Regeln, die ab Januar 2024 in Kraft treten, erweitern den Anwendungsbereich der hybriden Mismatches und führen rigorosere Dokumentationsanforderungen für Holdinggesellschaften ein, die in grenzüberschreitenden Strukturen tätig sind. Diese Änderungen zielen darauf ab, Schlupflöcher zu schließen, die zuvor eine doppelte Nichtbesteuerung oder Steueraufschub ermöglichten (OECD).
Die Verpflichtungen zur Quellensteuer wurden ebenfalls überarbeitet. Die dänischen Steuerbehörden verlangen nun umfassendere Berichterstattung und Dokumentation für ausgehende Dividendenzahlungen, insbesondere an Nicht-EU- oder Nicht-Vertragsstaaten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Quellensteuerbefreiungen nur gewährt werden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividende klar identifiziert wird und die erforderlichen Substanzkriterien erfüllt sind. Dies ist Teil eines umfassenderen Plans zur Bekämpfung von Dividendenstrippen und Treaty Shopping (Dänische Steueragentur).
Diese regulatorischen Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf sowohl bestehende als auch potenzielle Holdinggesellschaftsstrukturen in Dänemark. Multinationale Gruppen wird geraten, ihre dänischen Holdingarrangements zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die neuen Anforderungen an Substanz, Dokumentation und Berichterstattung erfüllen. Das Versäumnis, sich anzupassen, könnte zum Verlust von Steuervorteilen und zu einer erhöhten Überprüfung durch dänische und EU-Steuerbehörden führen.
Vergleichende Steuersätze und Anreize: Dänemark vs. Andere EU-Jurisdiktionen
Dänische Holdinggesellschaften sind aufgrund des günstigen Steuersystems Dänemarks, insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Jurisdiktionen, ein beliebtes Vehikel für internationale Investoren. Im Jahr 2025 bleibt der Körperschaftsteuersatz in Dänemark bei 22 %, was im Kontext der EU wettbewerbsfähig ist. Die wahre Attraktivität dänischer Holdinggesellschaften liegt jedoch in den spezifischen Steuerbefreiungen und Anreizen, die für Holdingaktivitäten zur Verfügung stehen.
Ein zentrales Merkmal ist das Regime der Beteiligungsbefreiung. Nach dänischem Recht sind Dividenden und Kapitalgewinne, die von einer dänischen Holdinggesellschaft aus qualifizierten Beteiligungen an sowohl dänischen als auch ausländischen Tochtergesellschaften erhalten werden, im Allgemeinen von der dänischen Besteuerung befreit. Um sich zu qualifizieren, muss die Tochtergesellschaft in ihrem Heimatland steuerpflichtig sein und die dänische Gesellschaft muss mindestens 10 % der Anteile für mindestens ein Jahr halten. Diese Befreiung gilt unabhängig davon, ob die Tochtergesellschaft innerhalb oder außerhalb der EU ansässig ist, vorausgesetzt, sie ist nicht in einer als ’schwarz‘ eingestuften Jurisdiktion ansässig (Dänisches Ministerium für Steuern).
Im Gegensatz zu einigen EU-Ländern erhebt Dänemark keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden, die an Muttergesellschaften innerhalb der EU/EEA oder an Länder gezahlt werden, mit denen Dänemark ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, vorausgesetzt, die Anti-Missbrauchsvorschriften sind erfüllt. Der Standardquellensteuersatz beträgt 27 %, wird jedoch häufig durch Verträge oder die EU-Richtlinie über Tochter- und Muttergesellschaften reduziert oder aufgehoben (OECD).
Dänemark bietet auch ein breites Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen, die eine steuerlich effiziente Rückführung von Gewinnen erleichtern und die Gefahr der doppelten Besteuerung verringern. Im Gegensatz dazu haben einige EU-Jurisdiktionen, wie Deutschland oder Frankreich, höhere Körperschaftsteuersätze und restriktivere Regelungen zur Beteiligungsbefreiung, während andere, wie die Niederlande, ähnliche Regime anbieten, aber mit komplexeren Substanziellen Anforderungen (PwC).
- Körperschaftsteuersatz: 22 % (2025)
- Beteiligungsbefreiung: Vollständige Befreiung von qualifizierten Dividenden und Kapitalgewinnen
- Quellensteuer: 0 % auf qualifizierte ausgehende Dividenden innerhalb der EU/EEA oder Vertragsländer
- Substanzanforderungen: Weniger onerös als in einigen Vergleichsjurisdiktionen
Insgesamt bietet das dänische Regime für Holdinggesellschaften im Jahr 2025 weiterhin ein wettbewerbsfähiges und stabiles Umfeld für internationale Strukturierungen mit klaren Vorteilen in Bezug auf Steuereffizienz und administrative Einfachheit im Vergleich zu vielen anderen EU-Jurisdiktionen.
Dividendenbesteuerung und Quellensteuerregelungen: Aktualisierungen 2025
Im Jahr 2025 wird die Besteuerung dänischer Holdinggesellschaften sowohl von inländischen Reformen als auch von sich entwickelnden Richtlinien der Europäischen Union geprägt, wobei der Schwerpunkt auf der Dividendenbesteuerung und den Regelungen zur Quellensteuer liegt. Dänische Holdinggesellschaften, die oft als Vermittler für Investitionen innerhalb und außerhalb der EU fungieren, profitieren von einem im Allgemeinen günstigen Steuersystem, jedoch haben jüngste Aktualisierungen nuancierte Änderungen bei Dividendenverteilungen und Maßnahmen gegen Missbrauch eingeführt.
Nach dänischem Recht unterliegen Dividenden, die von dänischen Unternehmen an Muttergesellschaften gezahlt werden, typischerweise einer Quellensteuer von 27 %. Dieser Satz kann jedoch unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. wenn die Muttergesellschaft in einem anderen EU-/EEA-Land ansässig ist und mindestens 10 % des Stammkapitals für mindestens ein Jahr hält, im Einklang mit der EU-Richtlinie über Mutter- und Tochtergesellschaften, reduziert oder aufgehoben werden. Im Jahr 2025 hat Dänemark seine Regelungen zur Bekämpfung von Missbrauch weiter verschärft, um sicherzustellen, dass nur echte Holdingstrukturen von diesen Befreiungen profitieren, im Einklang mit den laufenden Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Treaty Shopping (Dänisches Ministerium für Steuern).
Eine wichtige Aktualisierung für 2025 sind die erweiterten Dokumentationsanforderungen zur Beantragung von Quellensteuerbefreiungen. Die dänischen Steuerbehörden verlangen nun robustere Nachweise für das wirtschaftliche Eigentum und die Substanz, einschließlich Nachweis über tatsächliche Geschäftstätigkeiten und Entscheidungsfindung innerhalb der Holdinggesellschaft. Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen der OECD zu BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) und der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) der EU, die Dänemark vollständig umgesetzt hat (OECD).
Für nicht-EU/EEA-Muttergesellschaften gilt in der Regel die Quellensteuer von 27 %, die jedoch unter anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden kann. Im Jahr 2025 hat Dänemark mehrere Verträge renegotiiert, um Hauptzwecktests (PPT) einzuführen und damit den Zugang zu reduzierten Sätzen für Strukturen, die an wirtschaftlicher Substanz fehlen, weiter einzuschränken (Dänische Rechtsinformationen).
- Dividenden an EU/EEA-Muttergesellschaften: Befreiung, wenn Eigentums- und Substanzanforderungen erfüllt sind.
- Dividenden an nicht-EU/EEA-Muttergesellschaften: Vertragssätze sind anwendbar, vorbehaltlich von Maßnahmen gegen Missbrauch.
- Erweiterte Dokumentation: Nachweis des wirtschaftlichen Eigentums und der Geschäftssubstanz ist verpflichtend.
- Maßnahmen gegen Missbrauch: Strengere Durchsetzung von Vorschriften zur Vermeidung von Missbrauch und Hauptzwecktests.
Diese Updates für 2025 bekräftigen Dänemarks Engagement für internationale Steuertransparenz und stellen sicher, dass Holdinggesellschaftsstrukturen für legitime Geschäftszwecke und nicht nur zur Steuerminimierung verwendet werden.
Substanzanforderungen und Maßnahmen gegen Steuervermeidung
Im Jahr 2025 sehen sich dänische Holdinggesellschaften weiterhin strengen Substanzanforderungen und Maßnahmen gegen Steuervermeidung gegenüber, was Dänemarks Engagement für internationale Steuertransparenz und die Verhinderung von Gewinnverlagerung (BEPS) widerspiegelt. Die dänischen Steuerbehörden, Dänische Steueragentur, haben die Überprüfung von Holdingstrukturen intensiviert, um sicherzustellen, dass Steuervorteile lediglich für Einrichtungen mit echter wirtschaftlicher Tätigkeit und Präsenz in Dänemark verfügbar sind.
Die Substanzanforderungen für dänische Holdinggesellschaften sind vielschichtig. Um sich für die Beteiligungsbefreiung auf Dividenden und Kapitalgewinne zu qualifizieren, muss eine Holdinggesellschaft eine reale wirtschaftliche Substanz nachweisen. Dazu gehört die Anwesenheit qualifizierter Direktoren mit Wohnsitz in Dänemark, die Instandhaltung eines physischen Büros, die Entstehung lokaler Betriebskosten und die Beschäftigung von Mitarbeitern mit Entscheidungsbefugnis. Das Unternehmen muss auch aktiv seine Investitionen verwalten und nicht nur als Durchlauferhitzer für passive Einkommensströme fungieren. Diese Anforderungen stehen im Einklang mit der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) und dem BEPS-Aktionsplan der OECD, die Dänemark in vollem Umfang umgesetzt hat (PwC).
Die Maßnahmen gegen Steuervermeidung sind umfassend und umfassen sowohl allgemeine als auch spezifische Regeln. Die allgemeine Regel zur Vermeidung von Steuervermeidung (GAAR) in Dänemark ermächtigt die Steuerbehörden, Vereinbarungen nicht zu berücksichtigen, die zwar formal konform sind, jedoch in erster Linie darauf abzielen, Steuervergünstigungen zu erlangen, die dem Zweck des Gesetzes widersprechen. Spezifische Regelungen zur Vermeidung von Steuervermeidung zielen auf hybride Mismatches, kontrollierte ausländische Gesellschaften (CFCs) und künstliche Vereinbarungen ab, die davon profitieren, die EU-Richtlinie über Tochter- und Muttergesellschaften oder die Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren ohne ausreichende Substanz in Anspruch zu nehmen (Deloitte).
- Hybride Mismatch-Regeln verhindern doppelte Nichtbesteuerung oder Abzüge, indem Abzüge oder Befreiungen verweigert werden, wenn hybride Instrumente oder Körperschaften verwendet werden.
- CFC-Regeln gelten, wenn eine dänische Holdinggesellschaft eine ausländische Tochtergesellschaft mit niedrig besteuerten passiven Einkommen kontrolliert, was potentiell zu einer Besteuerung des Einkommens in Dänemark führen könnte.
- Quellensteuerbefreiungen auf Dividenden und Zinsen werden verweigert, wenn der Empfänger nicht der wirtschaftliche Eigentümer ist oder wenn die Vereinbarung als künstlich angesehen wird.
Im Jahr 2025 wird von den dänischen Behörden erwartet, dass sie die Prüfungen und Informationsanforderungen erhöhen und dabei Daten aus dem obligatorischen Offenlegungsregime DAC6 der EU und den internationalen Informationsaustauschabkommen nutzen. Unternehmen, die die Substanzanforderungen nicht erfüllen oder aggressive Steuerplanungen betreiben, riskieren den Verlust von Steuervorteilen, nachträgliche Bewertungen und erhebliche Strafen (KPMG).
Steuerplanungsstrategien für dänische Holdinggesellschaften
Dänische Holdinggesellschaften sind auch im Jahr 2025 ein Eckpfeiler der internationalen Steuerplanung, da Dänemarks günstiges Unternehmenssteuersystem und sein weitreichendes Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen nach wie vor bestehen. Der Körperschaftsteuersatz in Dänemark bleibt bei 22 %, aber Holdinggesellschaften profitieren von mehreren Befreiungen und Erleichterungen, die Dänemark zu einer attraktiven Gerichtsbarkeit für die Strukturierung grenzüberschreitender Investitionen machen.
Ein zentrales Merkmal ist die Beteiligungsbefreiung, die es dänischen Holdinggesellschaften ermöglicht, Dividenden und Kapitalgewinne von qualifizierten Tochtergesellschaften – sowohl nationalen als auch internationalen – zu erhalten, ohne dänische Steuern zu zahlen. Um sich zu qualifizieren, muss die Tochtergesellschaft im Allgemeinen in ihrem Heimatland steuerpflichtig sein und die dänische Gesellschaft muss mindestens 10 % der Anteile für mindestens ein Jahr halten. Diese Befreiung ist besonders wertvoll für multinationale Gruppen, die Gewinne effizient repatriieren und doppelte Besteuerung vermeiden möchten (Deloitte Dänemark).
Dänemarks Regelungen zur Quellensteuer verstärken zusätzlich die Attraktivität von Holdinggesellschaftsstrukturen. Ausgehende Dividenden an EU/EEA-Muttergesellschaften oder an Jurisdiktionen, mit denen Dänemark ein Steuerabkommen hat, sind typischerweise von der dänischen Quellensteuer befreit, vorausgesetzt, die Vorschriften zur Vermeidung von Missbrauch sind erfüllt. In den letzten Jahren gab es jedoch eine verstärkte Überprüfung und Durchsetzung der dänischen allgemeinen Regelung zur Vermeidung von Steuervermeidung (GAAR), insbesondere nach EU-Richtlinien und lokalen Gerichtsurteilen. Infolgedessen werden die Substanzanforderungen – wie die Anwesenheit lokaler Direktoren, Büroflächen und Entscheidungsgewalt in Dänemark – strenger durchgesetzt, um sicherzustellen, dass Holdinggesellschaften keine „Briefkasten“-Einheiten sind (PwC Dänemark).
Zins- und Lizenzzahlungen von dänischen Holdinggesellschaften an ausländische Tochtergesellschaften unterliegen in der Regel keiner Quellensteuer, sofern der Empfänger in einem EU-/EEA-Land oder einem Vertragsland ansässig ist und der wirtschaftliche Eigentümer des Einkommens ist. Dies erleichtert steuerlich effiziente Finanzierungen innerhalb der Gruppe und das Management von geistigem Eigentum (PwC Steuerzusammenfassungen).
Zusammenfassend bleibt die Besteuerung dänischer Holdinggesellschaften im Jahr 2025 hochgradig wettbewerbsfähig, doch erfordert eine effektive Steuerplanung sorgfältige Beachtung der Substanz, die Einhaltung von Vorschriften zur Vermeidung von Missbrauch und eine kontinuierliche Überwachung der legislativen Entwicklungen sowohl auf dänischer als auch auf EU-Ebene.
Fallstudien: Praktische Anwendungen und Ergebnisse
Dänische Holdinggesellschaften sind seit langem beliebte Fahrzeuge für internationale Investitionen und Unternehmensstrukturen, bedingt durch Dänemarks wettbewerbsfähiges Steuersystem und ein umfangreiches Vertragsnetzwerk. Im Jahr 2025 veranschaulichen mehrere praktische Fallstudien, wie multinationale Unternehmen dänische Holdinggesellschaften nutzen, um steuerliche Effizienz, Compliance und strategisches Wachstum zu erreichen.
Ein prominentes Beispiel ist ein europäisches Private-Equity-Unternehmen, das eine dänische Holdinggesellschaft etabliert hat, um Tochtergesellschaften in der EU und Asien zu erwerben und zu verwalten. Durch die Nutzung der Beteiligungsbefreiung Dänemarks erhielt die Holdinggesellschaft Dividenden von ihren ausländischen Tochtergesellschaften steuerfrei, vorausgesetzt, diese unterliegen einem Mindestbesteuerungsniveau in ihren Heimatstaaten. Diese Struktur ermöglichte es der Firma, Gewinne effizient zu repatriieren und gleichzeitig von Dänemarks fehlender Quellensteuer auf ausgehende Dividenden an qualifizierte Muttergesellschaften in der EU oder Vertragsländern zu profitieren, wie vom Dänischen Ministerium für Steuern bestätigt.
Ein weiterer Fall im Jahr 2025 sah eine US-amerikanische Technologiegruppe, die ihre europäischen Aktivitäten umstrukturierte, indem sie eine dänische Holdinggesellschaft zwischen ihrer US-Muttergesellschaft und verschiedenen europäischen Tochtergesellschaften einbrachte. Die Gruppe profitierte von Dänemarks umfangreichem Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen, das die Quellensteuern auf Lizenzgebühren und Zinsen von Tochtergesellschaften in Ländern wie Deutschland, Frankreich und Spanien reduzierte. Dieser Ansatz minimierte nicht nur die Steuerlast, sondern gewährleistete auch die Einhaltung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD) und Dänemarks strengen Anti-Missbrauchsvorschriften, wie von Deloitte Dänemark dargelegt.
Ein dritter Fall betraf ein nordisches Unternehmen für erneuerbare Energien, das seine internationalen Joint Ventures unter einer dänischen Holdingstruktur konsolidierte. Das Unternehmen profitierte von Dänemarks Befreiung von Kapitalgewinnen aus dem Verkauf qualifizierter Beteiligungen, was es ihm ermöglichte, Minderheitsanteile an ausländischen Projekten ohne Erhebung einer dänischen Kapitalertragssteuer abzustoßen. Diese Flexibilität unterstützte die dynamische Investitionsstrategie des Unternehmens und wurde durch klare Richtlinien der Dänischen Steueragentur (Skattestyrelsen) erleichtert.
- Diese Fälle unterstreichen die praktischen Vorteile dänischer Holdinggesellschaften im Jahr 2025: steuerlich effiziente Gewinnrückführungen, reduzierte Quellensteuern und Befreiungen von Kapitalgewinnen.
- Sie heben jedoch auch die Bedeutung der Substanzanforderungen und die Einhaltung von Maßnahmen gegen Steuervermeidung hervor, da die dänischen Behörden die Überprüfung von Holdingstrukturen, denen es an echter wirtschaftlicher Tätigkeit mangelt, intensiviert haben.
Insgesamt zeigen praktische Anwendungen im Jahr 2025, dass dänische Holdinggesellschaften, wenn sie richtig strukturiert und verwaltet werden, weiterhin ein Eckpfeiler der internationalen Steuerplanung und Unternehmensstrategie sind.
Auswirkungen internationaler Steuerreformen (OECD, EU-Richtlinien)
Die Landschaft der Besteuerung dänischer Holdinggesellschaften im Jahr 2025 wird erheblich von den laufenden internationalen Steuerreformen geprägt, insbesondere von denen, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Europäischen Union (EU) vorangetrieben werden. Dänemark, als Mitglied der EU und aktiver Teilnehmer an der BEPS-Initiative der OECD, hat eine Reihe von legislativen Änderungen implementiert, um sein Holdinggesellschaftsregime mit globalen Standards für Transparenz, Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Mindestbesteuerung in Einklang zu bringen.
Eine wichtige Entwicklung ist die Annahme der globalen Mindestbesteuerungsregeln der OECD in Säule Zwei, die einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % für multinationale Unternehmen (MNEs) mit konsolidierten Umsätzen über 750 Millionen Euro einführen. Dänemark hat die EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung (Ratsrichtlinie (EU) 2022/2523) in nationales Recht umgesetzt, die ab 2024 in Kraft tritt und direkte Auswirkungen auf dänische Holdinggesellschaften hat, die Teil großer MNE-Gruppen sind. Diese Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass ihr globales Einkommen mindestens mit dem Mindeststeuersatz besteuert wird, wodurch die Attraktivität der Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerjurisdiktionen über dänische Holdingstrukturen verringert wird. Die neuen Regeln erfordern eine detaillierte Berichterstattung und können Nachsteuern auslösen, wenn der effektive Steuersatz in einer Jurisdiktion, in der die Gruppe tätig ist, unterhalb des Schwellenwerts liegt Deloitte Dänemark.
Darüber hinaus wurden die Anti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATAD I und II) der EU in Dänemark vollständig umgesetzt, die strengere Regelungen zu Zinsabzugsbeschränkungen, hybriden Mismatches und der Besteuerung von kontrollierten ausländischen Gesellschaften (CFC) einführen. Für dänische Holdinggesellschaften bedeutet dies eine verstärkte Prüfung grenzüberschreitender Finanzierungsvereinbarungen und strengere Beschränkungen für den Abzug von Zinsaufwendungen, insbesondere bei Transaktionen innerhalb der Gruppe. Die hybriden Mismatch-Regeln zielen insbesondere auf Strukturen ab, die Unterschiede in der steuerlichen Behandlung zwischen Jurisdiktionen ausnutzen, die zuvor von einigen Holdinggesellschaften genutzt wurden, um doppelte Nichtbesteuerung zu erzielen PwC Dänemark.
Zusätzlich schreiben die EU-Richtlinien zur öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung, die ab 2024 in Kraft treten, vor, dass dänische Holdinggesellschaften, die Teil großer Gruppen sind, wichtige Steuer- und Finanzdaten für jede Jurisdiktion, in der sie tätig sind, öffentlich offenlegen müssen. Diese erhöhte Transparenz soll aggressive Steuerplanungen abschrecken und das Reputationsrisiko bei Nichteinhaltung erhöhen KPMG Dänemark.
Zusammenfassend sind internationale Steuerreformen darauf ausgerichtet, dänische Holdinggesellschaften zu größerer Transparenz, höheren Compliance-Kosten und reduzierten Möglichkeiten für steuerlich motivierte Strukturen zu bewegen. Der kumulative Effekt ist ein robusteres, aber auch komplexeres Steuerumfeld für Holdingstrukturen in Dänemark im Jahr 2025.
Compliance-Herausforderungen und Risikominderung
Dänische Holdinggesellschaften spielen eine entscheidende Rolle in internationalen Gruppenstrukturen, aber ihre Besteuerung unterliegt komplexen Compliance-Anforderungen und sich entwickelnden regulatorischen Prüfungen. Im Jahr 2025 ergeben sich die wesentlichen Compliance-Herausforderungen für dänische Holdinggesellschaften aus Maßnahmen gegen Steuervermeidung, Substanzanforderungen und grenzüberschreitenden Berichterstattungspflichten. Die dänischen Steuerbehörden haben ihren Fokus auf die tatsächliche wirtschaftliche Substanz von Holdinggesellschaften intensiviert, insbesondere im Kontext der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD) und der BEPS-Initiativen der OECD. Dies bedeutet, dass Holdinggesellschaften echte Managementaktivitäten, Entscheidungsprozesse und eine lokale Präsenz nachweisen müssen, um von den günstigen Steuervorschriften, wie der Beteiligungsbefreiung für Dividenden und Kapitalgewinne, profitieren zu können.
Ein bedeutendes Risikogebiet ist die Anwendung des dänischen wirtschaftlichen Eigentumstests für ausgehende Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Wenn eine Holdinggesellschaft als bloßer Durchlauferhitzer angesehen wird oder es an ausreichender Substanz mangelt, kann ihr die Befreiung von der Quellensteuer unter sowohl dem nationalen Recht als auch den EU-Richtlinien verweigert werden. Der dänische Oberste Gerichtshof und der Gerichtshof der Europäischen Union (CJEU) haben wegweisende Urteile erlassen, die die Notwendigkeit echter wirtschaftlicher Aktivität bekräftigen und künstliche Vereinbarungen in Frage stellen, die lediglich steuerliche Vorteile schaffen sollen (Dänische Steueragentur).
Eine weitere Compliance-Herausforderung stellt die Umsetzung der EU-Richtlinie DAC6 dar, die die obligatorische Offenlegung grenzüberschreitender Regelungen, die für Steuerplanungen verwendet werden können, vorschreibt. Dänische Holdinggesellschaften müssen robuste interne Prozesse sicherstellen, um solche Regelungen zu identifizieren, zu dokumentieren und zu melden, um erhebliche Strafen zu vermeiden (Europäische Kommission – Steuer- und Zollunion).
Um diese Risiken zu mindern, wird dänischen Holdinggesellschaften geraten,:
- Umfassende Dokumentationen von Vorstandssitzungen, strategischen Entscheidungen und lokalen Managementaktivitäten zu führen.
- Sicherzustellen, dass Direktoren und wichtige Entscheidungsträger in Dänemark ansässig sind und aktiv an den Tätigkeiten des Unternehmens beteiligt sind.
- Regelmäßige Substanzprüfungen und Lückenanalysen durchzuführen, um den aktuellen regulatorischen Erwartungen zu entsprechen.
- Robuste Compliance-Rahmenbedingungen für zeitgerechte und genaue Berichterstattung nach DAC6 und anderen Transparenzinitiativen zu implementieren.
- Bei Zweifeln über die Anwendung von Steuerbefreiungen oder Berichterstattungspflichten frühzeitige Entscheidungen oder Klarstellungen von der Dänischen Steueragentur einzuholen.
Zusammenfassend erfordert das dänische Regime für Holdinggesellschaften im Jahr 2025 ein proaktives Compliance-Management und einen klaren Nachweis von Substanz, um Steuer Risiken zu mindern und den anhaltenden Zugang zu Steuervorteilen zu gewährleisten.
Zukünftige Trends: Vorhergesagte Entwicklungen in der Besteuerung dänischer Holdinggesellschaften
Die Landschaft der Besteuerung dänischer Holdinggesellschaften wird voraussichtlich im Jahr 2025 erhebliche Veränderungen erfahren, die sowohl durch inländische politische Anpassungen als auch durch internationale Steuerentwicklungen bedingt sind. Dänemark wird seit langem für sein vorteilhaftes Regime für Holdinggesellschaften anerkannt, das durch eine Beteiligungsbefreiung bei Dividenden und Kapitalgewinnen sowie durch das Fehlen einer Quellensteuer auf ausgehende Dividenden an EU/EEA- oder Vertragsländer unter bestimmten Bedingungen gekennzeichnet ist. Es gibt jedoch mehrere aufkommende Trends, die die Umgebung für Holdinggesellschaften im kommenden Jahr neu gestalten könnten.
Eine der bedeutendsten erwarteten Entwicklungen ist die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerungsregeln der OECD in Säule Zwei, die Dänemark sich verpflichtet hat, zu übernehmen. Diese Regeln führen einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % für große multinationale Gruppen ein und könnten die steuerlichen Vorteile, die dänische Holdinggesellschaften traditionell genießen, beeinträchtigen. Das Dänische Ministerium für Steuern hat bereits einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, um sich an die EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung anzupassen, wobei die neuen Regeln voraussichtlich ab 2024 in Kraft treten und die vollständige Einhaltung und Durchsetzung für 2025 erwartet wird. Dies wird erfordern, dass dänische Holdinggesellschaften, die Teil großer multinationaler Gruppen sind, ihre globalen Steuerpositionen und Compliance-Verpflichtungen sorgfältig bewerten müssen Dänisches Ministerium für Steuern.
Ein weiterer Trend ist die zunehmende Überprüfung der Substanzanforderungen. Es wird erwartet, dass die dänischen Behörden ihren Fokus darauf verstärken, ob Holdinggesellschaften über ausreichende wirtschaftliche Substanz verfügen – wie lokale Leitung, Mitarbeiter und Entscheidungsgewalt – um für steuerliche Vorteile in Frage zu kommen. Dies steht im Einklang mit den umfassenderen Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch der EU und der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJEU), die die Notwendigkeit echter wirtschaftlicher Aktivitäten betont hat, um auf Beteiligungsbefreiungen und Erleichterungen bei der Quellensteuer zugreifen zu können Gerichtshof der Europäischen Union.
Zusätzlich wächst die Aufmerksamkeit auf hybride Mismatch-Vereinbarungen und Beschränkungen der Zinsabzüge, da Dänemark weiterhin Regelungen umsetzt und verfeinert, die mit der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) übereinstimmen. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich weitere aggressive Steuerplanungsstrategien, die dänische Holdinggesellschaften betreffen, weiter einschränken (PwC).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Dänemark voraussichtlich eine attraktive Gerichtsbarkeit für Holdinggesellschaften bleiben wird, doch wird das Jahr 2025 verschärfte Compliance-Anforderungen, erhöhte Transparenz und eine Verengung der Möglichkeiten für Steuerplanungen mit sich bringen. Unternehmen sollten ihre Strukturen proaktiv überprüfen, um sicherzustellen, dass sie mit der sich entwickelnden regulatorischen Landschaft in Einklang stehen.
Anhang: Wichtige Datentabellen und regulatorische Verweise
Der nachstehende Anhang bietet wichtige Datentabellen und regulatorische Verweise, die für die Besteuerung dänischer Holdinggesellschaften ab 2025 relevant sind. Dieser Abschnitt ist darauf ausgelegt, eine tiefgehende Analyse und Compliance zu unterstützen, indem er die primären Steuersätze, Schwellenwerte für Beteiligungsbefreiungen, Quellensteuerregelungen zusammenfasst und auf die wichtigsten rechtlichen Quellen und Richtlinien der dänischen Behörden verweist.
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Körperschaftsteuer (2025):
- Standardrate: 22 % (Dänische Steueragentur)
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Beteiligungsbefreiung (Dividenden und Kapitalgewinne):
- Gilt, wenn die Holdinggesellschaft mindestens 10 % des Aktienkapitals in der Tochtergesellschaft für mindestens ein Jahr hält (Dänische Steueragentur).
- Die Befreiung umfasst sowohl inländische als auch qualifizierte ausländische Tochtergesellschaften, vorbehaltlich von Maßnahmen gegen Missbrauch und Substanzanforderungen.
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Quellensteuer auf ausgehende Dividenden:
- Standardrate: 27 % (Dänische Steueragentur).
- Auf 0 % reduziert für qualifizierende EU/EEA-Muttergesellschaften gemäß der EU-Richtlinie über Mutter-Tochter-Gesellschaften, sofern die Bedingungen zur Vermeidung von Missbrauch erfüllt sind.
- Reduzierte Sätze oder Befreiungen können gemäß Doppelbesteuerungsabkommen gelten (Dänische Steueragentur).
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Zinsen und Lizenzgebühren Quellensteuer:
- Keine Quellensteuer auf ausgehende Zinsen oder Lizenzgebühren an Unternehmen in den EU- oder Vertragsstaaten, vorbehaltlich von Maßnahmen gegen Missbrauch (Dänische Steueragentur).
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Substanz- und Maßnahmen gegen Steuervermeidung:
- Holdinggesellschaften müssen eine echte wirtschaftliche Tätigkeit und Leitung in Dänemark nachweisen, um von Befreiungen zu profitieren (Dänische Steueragentur).
- Allgemeine Regelung zur Vermeidung von Steuervermeidung (GAAR) und spezifische anti-missbrauchsregelungen gelten zur Verhinderung von Steuerumgehung und künstlichen Vereinbarungen.
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Wichtige regulatorische Verweise:
- Dänisches Körperschaftsteuergesetz (Selskabsskatteloven)
- Dänisches Quellensteuergesetz (Kildeskatteloven)
- Richtlinien und Rundschreiben der Dänischen Steuerbehörde
- Relevante EU-Richtlinien und OECD-Richtlinien
Diese Datentabellen und Verweise bieten einen prägnanten Rahmen zum Verständnis des dänischen Besteuerungsregimes für Holdinggesellschaften im Jahr 2025, um sowohl Compliance als auch strategische Planung zu unterstützen.
Quellen & Verweise
- PwC Dänemark
- KPMG Dänemark
- Deloitte Dänemark
- EY Dänemark
- PwC
- Dänische Rechtsinformationen
- Europäische Union (EU)
- KPMG Dänemark
- Gerichtshof der Europäischen Union